20.01.2005 - 7 Elektroschrott Verordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 20.01.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0016/2005 Elektroschrott Verordnung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Schmidt erläutert in einem folienunterstützten
Vortrag die gesetzlichen Grundlagen des neuen Elektrogesetzes und dessen
Bedeutung über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, siehe Anlage.
Festzuhalten ist, dass Herr Dr. Schmidt insbesondere auf den unglaublich hohen
bürokratischen Regelungsbedarf hingewiesen hat. Die weitere Entwicklung und die
weiteren Maßnahmen bleiben insofern abzuwarten.
Herr Mervelskemper fragt nach, inwieweit für den Bürger Kosten bei der
Abholung bestehen bzw. was der Händler zukünftig zahlen muss.
Herr Dr. Schmidt antwortet daraufhin, dass das Einsammeln
für den einzelnen Bürger kostenlos erfolgt.
Der Verwertungsbeitrag ist für den Händler insofern über den
Kaufpreis zu regulieren.
Herr Grzeschista und Herr Warmeling weisen auf die Bedeutung
der zukünftigen Regelungen für den Werkhof hin, da dieser auch in der Sammlung
von Elektroschrott eine Einnahmequelle gefunden hat.
Herr Erlmann beschließt die Diskussion über diesen Punkt mit
der Bitte an Herrn Dr. Schmidt, den Umweltausschuss über weitere Entwicklungen
zu informieren.
