20.01.2005 - 7 Elektroschrott Verordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Schmidt erläutert in einem folienunterstützten Vortrag die gesetzlichen Grundlagen des neuen Elektrogesetzes und dessen Bedeutung über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, siehe Anlage. Festzuhalten ist, dass Herr Dr. Schmidt insbesondere auf den unglaublich hohen bürokratischen Regelungsbedarf hingewiesen hat. Die weitere Entwicklung und die weiteren Maßnahmen bleiben insofern abzuwarten.

Herr Mervelskemper fragt nach, inwieweit für den Bürger Kosten bei der Abholung bestehen bzw. was der Händler zukünftig zahlen muss.

Herr Dr. Schmidt antwortet daraufhin, dass das Einsammeln für den einzelnen Bürger kostenlos erfolgt.

Der Verwertungsbeitrag ist für den Händler insofern über den Kaufpreis zu regulieren.

Herr Grzeschista und Herr Warmeling weisen auf die Bedeutung der zukünftigen Regelungen für den Werkhof hin, da dieser auch in der Sammlung von Elektroschrott eine Einnahmequelle gefunden hat.

Herr Erlmann beschließt die Diskussion über diesen Punkt mit der Bitte an Herrn Dr. Schmidt, den Umweltausschuss über weitere Entwicklungen zu informieren.

 

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuß nimmt den Bericht von Herrn Dr. Schmidt zur Kenntnis.

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