16.10.2013 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Zur Anfrage von Herrn Dr. Hülsbusch aus der Sitzung am 03.07.2013, ob es Untersuchungen zur Belastung von Honig durch das Jakobskreuzkraut gebe berichtet Herr Gockel, dass hierzu eine Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung gebe. Die Studie kann auf der Internetseite „http://www.bfr.bund.de/de/suche.html“ unter dem Suchbegriff „Analytik und Toxizität von Pyrrolizidinalkaloiden sowie eine Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch deren Vorkommen in Honig“ heruntergeladen werden.

 

Unter Beteiligung der Herren Riegel und Wiemann wird erörtert, dass die Verwaltung in den nächsten Woche einen Termin mit der NRW Stiftung Umwelt hat, bei dem die weitere Vorgehensweise mit dem Jacobskreuzkraut im NSG Ruhraue Syburg abgestimmt werden soll. Unklar ist, wieso diese Pflanze auf diesem relativ isolierten Standort verstärkt vorkommt.

 

Herr Bögemann legt einen Zettel mit vier Anfragen vor (Anlage III):

 

Zu 1 „Naturdenkmale:

 

Herr Wiemann berichtet, dass die Bäume bekannt sind. Beide Bäume wachsen in einem Landschaftsschutzgebiet und können nur über ein Landschaftsplanänderungsverfahren als ND ausgewiesen werden. Im Wurzelbereich der Blutbuche wurden in der Vergangenheit Aufschüttungen und Baumaßnahmen durchgeführt, was eine dauerhafte Sicherung als ND unsicher macht. Man will den Baum noch einmal im unbelaubten Zustand begutachten. Die Eiche erfüllt vom Standort und Habitus alle Voraussetzungen zur Ausweisung als ND. Sie ist in die Liste aufgenommen worden, im nächsten Landschaftsplanänderungsverfahren ausgewiesen zu werden.

 

Herr Bögemann verweist auf den § 2 d LG hin, welcher dazu auffordert, waldpädagogische Initiative zu ergreifen. Er bittet um Mitteilung, ob es seitens der Verwaltung Initiativen gibt, die u. a. den Waldlehrpfad Loxbaum einbinden.

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Anlagen