16.10.2013 - 5.3 Sachstandsbericht Straßenentwässerung B 7 am Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann erinnert daran, dass sich der Landschaftsbeirat seit langem dafür einsetzt, die ungefilterte Einleitung der Straßenentwässerung der B 7 in den Barmer Teich einzustellen. Ihm liegt nun eine Mitteilung der Verwaltung vor, wonach Straßen-NRW die Bestandsuntersuchung abgeschlossen habe. Da Straßen NRW bislang noch keine Filtersysteme in die Straßeneinläufe eingebaut hat, werden zurzeit die verschiedenen auf dem Markt befindlichen Systeme untersucht, um ein einheitliches System für alle noch zu sanierenden Einläufe, auch außerhalb des Stadtgebietes Hagen, anzuschaffen. Hierzu befragt man zurzeit andere Kommunen und Verbände, um aus deren Erfahrungen Nutzen ziehen zu können. Straßen NRW will im Frühjahr 2014 den Wasserrechtsantrag bei der unteren Wasserbehörde vorlegen und nach Vorliegen der Genehmigung in 2014 bauen. Diese Maßnahme ist vom Kostenvolumen so gering, dass diese nicht auf die Maßnahmenliste gesetzt werden muss.

 

Herr Bögemann hat erfahren, dass Straßen NRW in Kürze eine Ampelanlage im Bereich der Straßenmündung Zur Hünenpforte errichten will, was mit einer Baustelleneinrichtung verbunden ist, die bis auf die Höhe des Barmer Teichs reicht.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann und Dr. Braun wird abgewogen, ob man die Neuordnung der Straßenentwässerung mit in diese Baumaßnahme einbeziehen sollte. Man kommt überein, dass die Verwaltung weiter darauf drängen soll, die Filtereinsätze unabhängig von etwaigen Baumaßnahmen einzubauen. Entsprechende patentierte Systeme wurden bei der WBH entwickelt und befinden sich andernorts im Einsatz.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bögemann, ob eine Entschlammung des Quelltopfes sinnvoll wäre, erklärt Herr Gockel, dass man dies vor einigen Jahren unter Verwendung von Mitteln, die das Land für Naturschutzmaßnahmen auf Landesgrundstücken zur Verfügung stellte, versucht habe. Nachdem zu der Maßnahme zunächst sehr positive Rückmeldung von der Bezirksregierung Arnsberg kamen, hatte diese die Angelegenheit jedoch in die Zuständigkeit des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, Bereich Liegenschaften, verschoben wo sie heute noch liegt. Herr Wack bietet an, sich nach dem Sachstand zu erkundigen.

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