07.05.2014 - 4.3 Landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Stellungnahme des LANUV NRW vom 05.05.2014 (Anlage II) wird seitens der Verwaltung als Tischvorlage vorgelegt.

 

Berichterstatter Herr Greis.

 

Unter Beteiligung der Herren Riegel, Fähmel, Greis, Munzlinger, Hüsecken, Berger, Bögemann, Kumbruch und Rosenbaum-Mertens wird kurz Folgendes erörtert: Die Änderung der Bewirtschaftung und die begleitende Untersuchung der Entwicklung im NSG Ruhraue wird allgemein begrüßt. Seitens des LB wird der Wunsch geäußert, über die Entwicklung unterrichtet zu werden. Es wird noch einmal herausgestellt, dass die Beweidung von Gewässerufern lediglich in Bereichen der Altarme vorgesehen ist und nicht im Bereich des Ruhrufers, wo es zu wasserrechtlichen Konflikten hätte kommen können. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, auch eine Befreiung von dem Verbot Nr. 20 des Landschaftsplans Hagen auszusprechen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde Hagen, die Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG unter Berücksichtigung des folgenden Zusatzes zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Entgegen der Verwaltung ist der Landschaftsbeirat der Auffassung, in dem speziellen Einzelfall der Ruhraue Syburg die Befreiung auch von dem Verbot Nr. 20 zu erteilen.

 

Nach drei Jahren ist dem Landschaftsbeirat über die Entwicklung in der Ruhraue Syburg zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      15

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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