19.03.2014 - 4.7 Renaturierung der Buschbachteiche und Einleitun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 19.03.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Sommer und Herr Fitz erläutern das Vorhaben anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anhang III).
Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Freier, Dr. Braun, Sommer, Fähmel und Wiemann wird Folgendes erörtert: Die Dämme sind aufgrund der Vorgaben des § 31 LWG als Anlagen für die Gewässerbenutzung nach Einstellung derselben zurückzubauen. Gewünschte Fußwegeverbindungen müssten seitens der Stadt errichtet werden. Die Entwässerung der Weidekampstraße erfolgt über die belebte Bodenzone und gelangt nur bei stärkeren Regenereignissen direkt in das Ersatzgewässer. Vor dem Hintergrund, dass das gelöste Streusalz selbst bei Ableitung der Straßenabwässer über die Kläranlage nicht dem Wasser entzogen werden kann, ist dies derzeit Stand der Technik und damit die sinnvollste Lösung. Die Wasserqualität wird aufgrund der Filterwirkung der belebten Bodenzone erwartungsgemäß besser sein als zuvor in den Buschbachteichen.
Bei der Einleitung von einem Altenheim in den Buschbach handelt es sich um ein separates Wasserrecht, dessen technische Umsetzung derzeit mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt wird. Der WBH ist hier nicht zuständig. Der LB will allerdings wissen, ob die weitere Einleitung von Fremdwasser in den Buschbach zulässig ist.
Die Wanderwege der Amphibien werden derzeit noch erforscht um später, im Jahr 2016, auf Basis dieses Wissens, bei Bedarf gezielt weitere Leiteinrichtungen einzubauen. Die vorhandene Leiteinrichtung wurde in Abstimmung mit dem LANUV errichtet und führt die Amphibien zum Bachdurchlass an der Weidekampstraße. Auf Nachfrage des Herrn Bögemann, wann die wirtschaftliche Grenze für den Bau von Amphibiendurchlässen erreicht sei, erklärte Herr Sommer, dass aus Sicht des WBH keine Durchlässe gebaut werden müssen, wenn der Anteil der wandernden Amphibien in Richtung der alten Buschbachteiche 25 bis 29 % unterschreiten würde.
Anlagen zur Vorlage
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