12.02.2014 - 4.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zur 22. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Bleja.

 

Unter Beteiligung der Herren Berger, Fähmel, Bühren, Kumbruch, Borgmeier, Freier, Bögemann, Bleja und Dr. Braun wird Folgendes erörtert und festgestellt: Seitens des Landes NRW gibt es mit Ausnahme der Vorgaben der TA-Lärm keine Richtlinien für den Abstand von WKA zu Wohngebieten. Insofern liegen die Richtwerte in der Planungshoheit der Kommunen. Fraglich ist, ob die Anlagen vom Nahmertal aus aufgrund der Topographie visuell wahrnehmbar sind. Die bestehenden Anlagen sind niedriger als die geplanten und genießen Bestandsschutz. Probleme mit Schattenwurf, Eiswurf etc. können über die Steuerung der Anlagen eingedämmt werden. Dies wird jedoch erst detailliert auf der Genehmigungsebene des Bundes-Immissionschutzgesetzes geregelt und nicht auf der Ebene des FNP.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       12

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         1

 

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Anlagen zur Vorlage

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