12.02.2014 - 5.1 Baumschutzsatzung 1. Lesung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann und Herr Fähmel berichten von der Arbeit in der Arbeitsgruppe. Der vorgelegte Entwurf stellt einen in der Arbeitsgruppe abgestimmten Kompromiss dar, der den Baumschutz bei möglichst geringfügiger Reglementierung der Bürger verfolgt. So soll es jedem Besitzer eines nach Baumschutzsatzung geschützten Baumes gestattet sein, diesen begründet zu fällen. Allerdings soll die Satzung zum Ersatz der Bäume verpflichten.

 

Unter Beteiligung der Herrn Bühren, Dr. Hülsbusch, Borgmeier, Berger, Wack, Buhl, Bögemann und Fähmel sowie der Damen Kingreen und Buchholz wird Folgendes erörtert. Im gärtnerischen Bereich und bei Baumschulen ist das Maß des Stammumfanges Standard. Somit ist dieses Maß in einer Baumschutzsatzung dem forstlichen Maß des Stammdurchmessers vorzuziehen. Das Erarbeiten eines Entwurfes einer Baumschutzsatzung wird als erster Schritt gesehen. Die Entscheidung ob und wie eine Baumschutzsatzung finanziell und personell realisiert werden kann, steht an zweiter Stelle.

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