15.02.2005 - 8 Erschließung Landesinstitut für Qualifizierung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 15.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter
Herr Wiemann. Die rege Diskussion wird von Herrn Blauscheck, Herrn
Hilker, Herrn Dr, Kuntze, Herrn Freyer, Herrn Meilwes,
Herrn Becker, Herr Bühren, Herrn Bormeier, Herrn Thiel,
Herrn Dr. Braun, Herrn Schürg und Herrn Wiemann geführt.
Der Unmut über die vom Bauträger vorgenommene Maßnahme wird verdeutlicht, es
bestehen jedoch unterschiedliche Vorstellungen über die vorzunehmende
Verfahrensweise, die sich in den folgenden Beschlüssen niederschlagen:
Beschluss:
a) Der Landschaftsbeirat
empfiehlt der Verwaltung, die Fundamente der bisher gesetzten Beleuchtungskörper heraus zu nehmen und an einem günstigeren
Standort in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
x Mit Mehrheit abgelehnt
Dafür: 2
Dagegen: 8
Enthaltungen: 0
b) Der Landschaftsbeirat empfiehlt
der Verwaltung, die Fundamente der bisher gesetzten Beleuchtungskörper zu
belassen und die Standorte der noch
fehlenden Laternen mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
x Mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 8
Dagegen: 2
Enthaltungen: 0
c) Der Landschaftsbeirat stimmt der
Befreiung gem. § 69 LG NW zur Installation von Beleuchtungskörpern einschl.
Versorgungskabeln zu mit der Auflage, die Stellungnahme der Verbände vom
15.02.2005 zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
x Einstimmig beschlossen
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
d) Der Landschaftsbeirat stimmt der
Befreiung gem. § 69 LG NW zur Installation von Beleuchtungskörpern einschl.
Versorgungskabeln unter Beachtung der
Auflagen gem. des Antrages vom 03.02.2005 der Fa. Meier + Partner in den
Punkten 1 3 zu sowie der Durchführung einer vorherigen Ortsbesichtigung mit
der unteren Landschaftsbehörde zur Festlegung der neuen Standorte.
Abstimmungsergebnis:
x Mit Mehrheit beschlossen
