11.09.2014 - 12 Anfragen nach § 18 GeschO

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Wortprotokoll

  1. Frau Kingreen fragt nach dem Sachstand zum Thema Ökologisches Grünflächenmanagement. Herr Dr. Braun antwortet, die Thematik sei im Planungsbereich angesiedelt, verschiedene Probleme seien aufgetreten.

 

  1. Herr Treß verweist auf die Verlandung des  Ischelandteiches und fragt nach geplanten Maßnahmen.

Da diese Problematik seitens der anwesenden Vertreter der Verwaltung nicht abschließend beantwortet werden kann, wird eine schriftliche Beantwortung zugesagt.

 

  1. Herr Beyel bezieht sich auf die Hauptverwaltung der Enervie und in diesem Zusammenhang auf die Oberflächenentwässerung in den Milchenbach, berichtet davon, dass kürzlich 2 Starkwasserereignisse mit Überschwemmungen stattgefunden haben. Herr Treß fragt, nach welchen Kriterien die Berechnungen durchgeführt worden sind und ob im Bereich des Parkplatzes ein Rückhaltebecken gebaut worden ist. Herr Beyel vertritt die Auffassung, die Thematik nochmals untersuchen zu lassen. Frau Kaufmann erläutert, das Thema Hochwassergefährdung werde aktuell auch mit der Feuerwehr zusammen diskutiert. Herr Panzer ergänzt, die WBH müsse Auskunft über Niederschlagsmengen geben können, so dass eine Einordnung der Ereignisse erfolgen könne.

 

  1. Herr Heiermann bezieht sich auf die bereits reduzierte Parksituation für Behinderte in der Rathausstraße und bemängelt, dass diese Parkplätze derzeit von Firmenfahrzeugen blockiert werden. Herr Heiermann bittet um Lösungsvorschläge.

Die zweite Problematik ergibt sich am Bahnhofsvorplatz bei den 5 Behindertenparkplätzen. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofsgebäudes sowie an- und abfahrender Taxen ergeben sich diverse Gefahrensituationen. Herr Heiermann bittet um Überprüfung der Situation.

Herr Panzer bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um Klärung, welcher Ausschuss für derlei Themen zuständig ist.

 

  1. Frau Stamm bezieht sich auf die im Ev. Krankenhaus Haspe installierte Lüftungsanlage sowie die wiederholt dazu geäußerten Beschwerden  und stellt die in der Anlage dargestellten Fragen.

Da diese Problematik seitens der anwesenden Vertreter der Verwaltung nicht abschließend beantwortet werden kann, wird eine schriftliche Beantwortung zugesagt.

 

  1. Herr Treß bezieht sich auf die Straßenreinigungsgebührensatzung, in der die Fußgängerzone als innerörtliche Straße ausgewiesen, die eine gewisse gebührentechnische Begünstigung darstellt. Herr Treß fragt, weshalb die Fußgängerzone nicht als reine Wohnstraße ausgewiesen ist.

Da diese Problematik seitens der anwesenden Vertreter der Verwaltung nicht abschließend beantwortet werden kann, wird eine schriftliche Beantwortung zugesagt.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

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Anlagen

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