08.05.2014 - 10 Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.05.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Warmeling hat grundsätzlich nichts gegen eine Verdichtung einzuwenden, merkt in dem vorliegenden Bereich an, keine optimale Lösung vorgestellt zu bekommen, da Probleme mit dem Lärmschutz und beispielsweise Müllentsorgung anfallen werden.
Herr Warmeling merkt allgemein an, auch hier wieder Regelungen zu klimaoptimaler Bebauung zu vermissen. Darauf müsse zukünftig mehr geachtet werden. Herr Meier bewertet eine Verdichtung in bestehenden Baugebieten als sinnvoll und verweist auf die von Architekten zu beachtenden gesetzlichen Regelungen, wie die Energieeinsparungsverordnung, die bereits sinnvolle Maßnahmen enthalten. Herr Meier plädiert für die Schaffung günstigen Wohnraums für junge Familien. Herr Tress erinnert daran, dass besser im Altbestand gebaut werden solle, bevor auf der grünen Wiese gebaut werde. Frau Kingreen appelliert, in jedem Bebauungsplan immer wieder neu zu überlegen und mehr ökologische Kriterien anzulegen.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter b) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonderburgstraße nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 07.04.2014 wird nach § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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