08.05.2014 - 5 Kostenregelung bei Ersatzvornahmen der Kooperation

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Pollex erläutert eingehend die Vorlage. Auf die Frage von Herrn Warmeling antwortet Frau Pollex, juristisch können die Kosten einer Ersatzvornahme zurückgefordert werden. Herr Meier ist bisher davon ausgegangen, durch die Auflösung der Staatlichen Untersuchungsämter seien nur reine Verwaltungsaufgaben auf die Kommunen übergegangen. Daher sei es ihm unverständlich, Schäden mittragen zu müssen, die möglicherweise von anderen Kommunen verursacht wurden. Die weitere Diskussion wird um die Verfahrenspraxis vor der Kommunalisierung, das Konnexitätsprinzip, den Aufgabenzuschnitt aus Genehmigung und Überwachung sowie weiterer bestehender gemeinsamer Behörden geführt. Frau Kaufmann geht auf den Schaden aus der genehmigten Windkraftanlage in Bochum ein.

 

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Beschluss:

Die Stadt Hagen schließt sich ebenfalls der Lösung b) an, d. h. eine Kostenaufteilung bei Ersatzvornehmen der Unteren Umweltschutzbehörde nach dem Schlüssel   46,67 % für Dortmund, 33,33 % für Bochum und 20,00 % für Hagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

2

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

 

 

1

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

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