20.03.2014 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/14 (656) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 20.03.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Warmeling fragt nach einem Lärmgutachten und dessen Inhalte. Die Frage kann mangels Vertreter der Planungsverwaltung nicht beantwortet werden, so dass Herr Dr. Schmidt die Bauordnung bitten wird, das Lärmgutachten in den zukünftig tagenden Gremien vorzustellen. Herr Tress empfindet den Flächentausch mit der Kirche, die jetzt Bauland daraus mache, als Merkwürdigkeit. Auf die Frage von Frau Kingreen nach Auswirkungen der Qualifizierung als Wasserschutzzone III erläutert Herr Dr. Braun, dies bedeute lediglich erhöhte Anforderungen der Prüfung.
Beschluss:
zu a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) –Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße– gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2/14 (656) –Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 28, 342, 344, 345(tlw.), 520, 521, 530 und 535, Flur 20, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Vorliegen der konkreten Planungen soll die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden im 2. Quartal 2014 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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