20.03.2014 - 9 Teiländerung Nr. 98 - Brandt Nord - zum Flächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Für Herrn Warmeling ist klar, dass in dem Bereich etwas passieren muss, befürchtet jedoch, andere Bereiche werden darunter leiden. Daher stimme er gegen den Vorschlag. Herr Voigt sieht die Zuständigkeit eher beim StEA und der BV Haspe. Herr Dr. Schmidt gibt den Hinweis, in Gevelsberg sei eine Verzinkerei mit relativ hohem Gefahrenpotential ansässig.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,r den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 98 Brandt Nord zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Haspe in der Ortslage Westerbauer. Es wird begrenzt durch die Enneper Straße im Süden und die Ennepe im Norden. Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft in Höhe des Hauses Enneper Straße 154, die östliche Grenze in Höhe des Hauses Enneper Straße 122 in nördlicher Richtung bis zur Ennepe.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im dritten Quartal 2014 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

1

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

  11

Dagegen:

    2

Enthaltungen:

    1

 

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Anlagen zur Vorlage

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