09.12.2014 - 18 Bauvoranfrage Dieckstraße 42Nutzungsänderung ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer erfragt die Inhalte der Bauvoranfrage.

 

Herr Grothe betont, dass es hier lediglich um die Kenntnisnahme der planungsrechtlichen Bauvoranfrage geht. Antworten seitens des Vorhabenträgers  zu der bauordnungsrechtlichen Voranfrage liegen noch nicht vor. Planungsrechtlich ist das Vorhaben zulässig.

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Beschluss:

 

Die Bauvoranfrage Dieckstraße 42

Nutzungsänderung eines ehemaligen Bürogebäudes in eine Privatschule (Gymnasium) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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