16.09.2014 - 19 Bebauungsplan Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Panzer erkundigt sich, ob zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen werden sollte.

 

Herr Grothe führt aus, dass das Vorhaben zunächst zurück gestellt worden ist und eine Veränderungssperre erst zu einem Zeitpunkt erlassen werden kann.

 

Herr Meier spricht sich für die Verfahrenseinleitung aus und regt an, die Zielsetzungen in einem Ortstermin festzulegen.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.01.1997.

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.    9 /14 (663) Wohngebiet  Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird durch den Fritz-Steinhoff-Park, die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Cunostraße begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal 2014 geplant.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage