16.09.2014 - 19 Bebauungsplan Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer erkundigt sich, ob zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen werden sollte.
Herr Grothe führt aus, dass das Vorhaben zunächst zurück gestellt worden ist und eine Veränderungssperre erst zu einem Zeitpunkt erlassen werden kann.
Herr Meier spricht sich für die Verfahrenseinleitung aus und regt an, die Zielsetzungen in einem Ortstermin festzulegen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.01.1997.
b) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird durch den Fritz-Steinhoff-Park, die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Cunostraße begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal 2014 geplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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309,8 kB
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