16.09.2014 - 18 Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange die vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnah­men in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonderburgstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.08.2014 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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