13.05.2014 - 16 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Diskussion erfolgte unter TOP 14.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – West, im Ortsteil Westerbauer, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert. Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für Ende 2014 vorbereitet werden.

 

Zu allen Themen rund um das Brandt-Gelände soll möglichst noch vor der Sommerpause eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Herr Thieser aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage