13.05.2014 - 19 Teiländerung Nr. 99 - Böhfeld - zum Flächennutz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Klinkert spricht sich gegen das Vorhaben aus und bittet die Ablehnung der Bezirksvertretung Nord in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen.

 

Herr Rosenbaum-Mertens begründet seine Ablehnung damit, dass einerseits Zwei Drittel des Plangebietes als Bodenschutzvorranggebiet eingestuft sind und andererseits eine Bebauung das Naturschutzgebiet zumindest stark einschränkt.

 

Herr Panzer plädiert ebenfalls dafür, die einstimmige Ablehnung der Bezirksvertretung stärker zu berücksichtigen.

 

Herr Dr. Ramrath entgegnet, dass der Stadtentwicklungsausschuss in keinster Weise  die Voten der vorberatenden Gremien negiert. Nach seiner Auffassung sollen zunächst die konkurrierenden Ziele abgewogen werden, um anschließend zu entscheiden, welche Strategie weiter verfolgt werden soll. Durch die Einleitung des Verfahrens kann dieses erreicht werden.

 

Herr Thieser erkundigt sich nach den Konsequenzen eines Bodenschutzvorranggebietes sowie wer die Kosten der Gutachten trägt.

 

Hierzu erläutert Herr Bleja, dass im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Kosten für Gutachten von der Stadt getragen werden und dort die öffentlichen Belange des Bodenschutzvorranggebietes abgewägt werden.

 

Der Vorsitzende Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 99 – Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hochspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

1

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

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