13.05.2014 - 26 Bebauungsplan Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter b) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/13 (652) Wohnbebauung Sonderburgstraße nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 07.04.2014 wird nach § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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983,1 kB
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61,2 kB
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