13.05.2014 - 6 Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Sondermeyer erfragt, ob die Barrierefreiheit in die Direktvergabe aufgenommen werden kann.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Barrierefreiheit ist zum einen Teil der Infrastruktur (Haltestellen) und obliegt somit dem Aufgabenträger (Stadt Hagen) und ist im Nahverkehrsplan verankert. Die Direktvergabe nimmt Bezug auf den Nahverkehrsplan. Zum anderen ist die Barrierefreiheit auch fahrzeugseitIg zu berücksichtigen und wird in die noch auszuarbeitende Direktvergabe an die BVR mitaufgenommen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 gemäß. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/07 direkt an die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) zu vergeben.
- Die Verwaltung der Stadt Hagen wird beauftragt, in Abstimmung mit der BVR die erforderlichen Maßnahmen für die Durchführung der Direktvergabe umzusetzen und einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auszuarbeiten.
- Die Verwaltung der Stadt Hagen wird des Weiteren beauftragt, bis zum 30.09.2015 die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu veröffentlichen.
