18.02.2014 - 22 Bebauungsplan Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Bö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe informiert über den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2007. Demnach hat der Rat beschlossen, das Böhfeld als gewerbliche Baufläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Für eine Teilfläche hat ein Landwirt zur Erweiterung seines Betriebs eine Bauvoranfrage gestellt. Diese Anfrage schränkt die Perspektive einer gewerblichen Baufläche ein. Herr Grothe schlägt vor, die Bauvoranfrage zunächst zurückzustellen.
Herr Panzer teilt diese Auffassung nicht und präferiert alternative Flächen zur Gewerbeentwicklung. Aus seiner Sicht soll das Böhfeld auch weiterhin als Reservefläche erhalten bleiben. Zudem geht er davon aus, dass eine Zurückstellung Entschädigungspflichten auslöst.
Herr Dücker begrüßt die Ausweisung eines Gewerbegebietes, die Frage der Regresspflicht ist nach seiner Meinung aber rechtlich zu prüfen.
Der Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebes ist aus Sicht von Herrn Klinkert zu sichern. Er spricht sich gegen die Einleitung des Bauleitverfahrens aus.
Herr Meier sieht es kritisch, dass die Verwaltung nicht mit ausreichend Personal besetzt wird, um die Bauleitverfahren zeitnah aufzustellen. Er fordert ein Konzept zur Entwicklung von Brachflächen in Kooperation mit dem Land NRW. Herr Meier spricht sich für die Einleitung des Planverfahrens zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen aus.
Herr Erlmann kritisiert ebenfalls, dass das Bauleitverfahren noch nicht eingeleitet wurde und regt an zu überprüfen, ob neben der Ausweisung als Gewerbegebiet auch Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb reserviert werden können.
Diese Auffassung unterstützt Herr Romberg und empfiehlt Gespräche mit dem Investor über dessen Intention aufzunehmen. Zudem bittet er Herrn Dr. Eversberg zu möglichen Regresspflichten Stellung zu nehmen.
Herr Dr. Eversberg führt aus, dass ein Aufstellungsbeschluss nur die Absicht bekundet, Planungsrecht zu schaffen. Die Abwägung aller Belange erfolgt erst mit dem Beschluss des Rates über den Bebauungsplan. Sofern der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans beschließt, wird das Bauvorhaben nach § 15 BauGB zurückgestellt. Regresspflichten entstehen zu diesem Zeitpunkt nicht.
Auf die Frage von Herrn Dr. Ramrath, inwieweit der Antragsteller auf eine Entscheidung zeitlich befristet verzichten kann, antwortet Herr Dr. Eversberg, dass dieses im Einvernehmen mit dem Investor durchaus rechtlich zulässig ist.
Frau Knollmann und Herr Meier sprechen sich für die Einleitung des Bauleitverfahrens bei gleichzeitiger Aufnahme von Gesprächen aus.
Herr Grothe verdeutlicht, dass bei Ausweisung eines Gewerbegebietes dem Landwirtwirt bislang gepachtete Flächen für die Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen und somit das Bauvorhaben beeinträchtigen könnte.
Herr Dr. Ramrath fasst die Diskussion zusammen und schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) – Gewerbegebiet Böhfeld – gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hoschspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 65 (teilw.) 67 bis 70, 72 bis 74 (teilweise), 111 bis 114, 194, 197,199,229 bis 231, 238, 239, 258, 287, 288, 356 (teilw.), 365 (teilw.)370, 371, 411 (teilw.) und 412 in der Gemarkung Boele, Flur 30.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das o.g. Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.
- die Verwaltung wird beauftragt
- zeitnah mit dem Antragsteller Möglichkeiten zur Sicherung seines Bauvorhabens auszuloten und
- innerhalb eines Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ermöglicht. In dem Bericht ist dazu Stellung zu nehmen, ob die Ausweisung eines Gewerbebetriebes mit einer verträglichen Lösung für den landwirtschaftlichen Betrieb vereinbar ist.
Abstimmungsergebnis zu 1.:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 4 |
| 1 |
SPD | 4 |
| 1 |
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
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Hagen Aktiv |
| 1 |
|
FDP | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | |||
Dagegen: | |||
Enthaltungen: | |||
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Abstimmungsergebnis zu 2.:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
|
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SPD | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
|
Hagen Aktiv |
| 1 |
|
FDP | 1 |
|
|
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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345,7 kB
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