18.02.2014 - 7 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe unterstreicht das Erfordernis zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Er weist auf die Veränderungen zum Einzelhandelskonzept hin. Dies sind der Ausschluss der Einzelhandelsnutzung auf dem Bettermanngelände, die Nutzung des Brandt-Geländes sowie die Entwicklung an der Langenkampstraße in Hohenlimburg.
Für Herrn Reinke ist es von Bedeutung, dass Elsey auch weiterhin in bestimmten Grenzen als Sondergebiet ausgewiesen wird. Zudem bittet er um Information, ob die Baumarkabsichten auf dem Gebiet Ostfeld durch das Konzept eingeschränkt werden.
Herr Grothe führt aus, dass aktuell kein Investor an der Fläche interessiert ist.
Herr Panzer sieht die Ausweitung des zentralen Versorgungsbereichs an der Boeler Straße kritisch.
Herr Grothe sagt für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss detaillierte Informationen zum Versorgungsbereich Boeler Straße zu.
Herr Dücker führt aus, dass der Internethandelhandel negative Auswirkungen auf die Nebenzentren haben wird und damit eine Stärkung des Innenstadtbereichs prioritär zu verfolgen ist.
Herr Meier begrüßt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.
Herr Dr. Ramrath fasst die geführte Diskussion zusammen und lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Bei der weiteren Entwicklung ist zudem zu das Sondergebiet in Elsey zu wahren und einem möglichen Baumarkt auf dem Ostfeld sind Entwicklungsperspektiven einzuräumen,.
Beschluss:
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Änderungen und zusätzliche Aspekte sind zu berücksichtigen:
- Auf Seite 5 der Vorlage wird der letzte Satz in dem Kasten durch die Aussage
„welcher Zielsetzung zu folgen ist, muss im weiteren politischen Verfahren entschieden werden“, ersetzt.
- Auf dem Bettermann-Gelände ist eine Einzelhandelsnutzung auszuschließen.
- Der zentrale Versorgungsbereich ist in Haspe beizubehalten und nicht wie in der Vorlage genannt einen Teil des Hüttenplatzes, sowie den Marktplatz in den zentralen Versorgungsbereich zu integrieren.
- Für die Nahversorgung in Emst ist im Anschluss an das förmliche Beteiligungsverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Einzelhandel im Stadtteil Emst durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,8 MB
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