01.04.2014 - 8 Bericht des Jobcenters Hagen für das Jahr 2013

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Priester-Büdenbender begrüßt die Vertreterinnen des Jobcenters Frau Kaus-Köster und Frau Engelhardt-Schulte.

 

Frau Kaus-Köster berichtet über die Arbeit des Jobcenters Hagen (siehe Anlage zu TOP 8).

 

Frau Buchholz äußert ihr Erschrecken über die genannten  Zahlen. Sei damit zu rechnen, dass man  in den nächsten Jahren eine Anpassung vornehmen werde?

Sie fragt nach dem Jahresbericht 2013 und der Zielplanung für 2014. Es wäre interessant zu schauen, inwieweit Maßnahmen so  angepasst würden, dass Menschen auch Hilfe bekämen. In Bezug auf die ausgesprochenen Hausverbote möchte sie wissen, wie sichergestellt werde, wie die Betroffenen ihre Leistungen bekämen.   

 

Frau Kaus-Köster erwidert, dass sie die Bedenken von Frau Buchholz hinsichtlich des Eingliederungstitels teile. Es sei tatsächlich so, dass dieser kleiner geworden sei.

Außerdem sei ein gewisser Teil in das Verwaltungskostenbudget gegangen, weil man die im Gesetz vorgegebenen Betreuungsschlüssel zu erfüllen habe. Sie sei der Meinung, dass man zu wenig Geld für den Eingliederungstitel bekommen habe.

Der Abschlussbericht für das Jahr 2013 liege vor und könne zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Hentschel möchte wissen, in welcher Höhe Fördergelder  für Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene in den letzten drei Jahren geflossen seien.      Sei es richtig, dass in dem Bereich die Zahl der Vermittlungen extrem rückläufig sei?

Er bittet, diese Fragen schriftlich zu beantworten.

In Bezug auf die geschilderten zähen Verhandlungen mit dem Vermieter äußert er seine Verwunderung. Er habe in Erfahrung gebracht, dass es sich im Vergleich um eine sehr moderate Miete handele. Er bittet weiterhin um Mitteilung, in welcher Höhe die Miete angepasst worden sei.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass man in der Tat seinerzeit sehr gut verhandelt habe.

Da die Miete sehr moderat sei, sei nachzuvollziehen, dass man sich als Vermieter schwer tue, kostenintensive Investitionen vorzunehmen.

Bezüglich des Eingliederungstitels gebe es ständige Diskussionen in der Trägerversammlung. Man habe eine drastische Kürzung in Höhe von 80 % hinnehmen müssen. Es sei ein Webfehler in der Konstruktion, bei der man den Bedarfsgemeinschaften Geld wegnehme für die Finanzierung von Personal. Dieser Fehler in der Finanzierung müsse dringend geändert werden. Was Vermittlungsquoten, Kundenzufriedenheit und andere Faktoren angehe, liege das Jobcenter Hagen in der Regel im guten Mittefeld, teilweise an der Spitze.

 

Herr Reinhardt fragt in Bezug auf das Widerspruchswesen, ob man eine Statistik führe, die Auskunft darüber gebe, in welchem Umfang  Widersprüche eingelegt würden, wie lang die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sei und in welchem Umfang diese erfolgreich gewesen seien.

 

Frau Kaus-Köster erklärt, dass es eine solche Statistik gebe und sie diese zur Verfügung stellen werde.

 

Frau Sauerwein spricht noch einmal die drastisch gesunkene Finanzierung der Eingliederung an. Es stelle sich die Frage, was man dagegen machen könne. Gebe es in diesem Zusammenhang einen Protest der Jobcenter? Der Level von Langzeitarbeitslosen bleibe relativ hoch. Es stelle sich die Frage, ob es an den Menschen oder den fehlenden Arbeitsplätzen liege. Was könne man tun, um stabilisierend auf diese Menschen einzuwirken? Die Betroffenen fühlten sich auch bei der Beratung ziemlich alleine gelassen. Bei welcher Höhe liege der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft?

 

Frau Kaus-Köster weiß zu berichten, dass sich die Kolleginnen und Kollegen im Leistungsbereich sich sehr darum bemühten, die Betroffenen gut zu beraten. Man werde natürlich auch oft mit Wünschen konfrontiert, die man nicht erfüllen könne. Die Sachbearbeiter hätten im Vergleich zu der damaligen Sozialhilfegewährung keinen Ermessensspielraum. Es gebe zentrale Vorgaben und Arbeitshilfen, nach denen sich die Kollegen zu richten hätten. Die Prüfung des Einzelfalls werde sehr gewissenhaft durchgeführt.

 

Frau Engelhardt-Schulte  macht in Bezug auf die Beratungspflichten im Leistungsbereich deutlich, dass man viele der Kunden gar nicht sehe. Viele reichten ihren Weiterbewilligungsantrag per Post ein. Ein persönlicher Kontakt sei nur zwingend bei der Erstantragstellung. Danach sei es die Initiative des Kunden, zum Jobcenter zu kommen.

 

Herr Dr. Brauers informiert darüber, dass der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft bei einem Anteil von 24,5 % liege. Dieser Wert sei in der Vergangenheit einmal deutlich höher gewesen. Er sei aber jetzt bei dem bestehenden Anteil in Höhe von 24,5 % festgeschrieben worden.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass man 2013 das gesteckte Ziel um ca. 3 Millionen Euro  verfehlt habe. Man sei jedoch bereits bei der Haushaltsplanung vom Jobcenter darauf hingewiesen worden, dass die Planzahlen so nicht stimmen könnten. Man habe in etwa das ausgegeben, was das Jobcenter prognostiziert habe.

 

Frau Kaus-Köster beantwortet die Frage von Frau Buchholz nach den Leistungen für diejenigen, die Hausverbot hätten. Diese erfolgten dann anhand von gezielten Einladungen und Absprachen. Im Zweifel würde diese bei einer persönlichen Vorsprache vom Wachdienst begleitet.

 

Frau Buchholz möchte wissen, wie hoch die Darlehnsquote sei. Viele Dinge würden ja nur mit einem Darlehen bewilligt, das dann den Regelsatz mindere.

Gebe es Musterberechnungen, wenn ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 € käme?   

Wie wirke sich das dann auf die Bedarfsgemeinschaften aus?  Oder erhöhe das nur die Aufstockerquote? Wie seien da etwaige Prognosen? Inwieweit seien dort positive Effekte zu erwarten?

 

Herr Wegener hält es für sehr wichtig, dass Selbstwertgefühl von Langzeitarbeitslosen zu stärken.

 

Frau Kaus-Köster teilt diese Auffassung. Leider seien viele sinnvolle Maßnahmen, die man früher gehabt habe, seien weggefallen. Solche Arbeitsplätze für diese Menschen würden dringend gebraucht.

Frau Sauerwein trauert den sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten hinterher. Diese seien eine Brücke in den Arbeitsmarkt gewesen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Frau Sauerwein  uneingeschränkt an. Man müsse auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen.

Er möchte von Frau Kaus-Köster wissen, mit welchem Recht den Menschen vorgeschrieben werde, wo sie ihre Elektroartikel zu kaufen hätten. Das Darlehen müsse ja schließlich zurückgezahlt werden. Wie sei eine Bevorzugung dieser Unternehmen zu rechtfertigen?

 

Frau Engelhardt-Schulte beantwortet die Frage dahingehend, dass die Stadt mit dem Werkhof Sonderkonditionen bezüglich der Preise vereinbart habe. Wenn jedoch ein Kunde ein günstigeres  Angebot von außen einhole, könne er Kühlschrank oder Herd natürlich auch dort kaufen. Ein Darlehen könne nur in der notwendigen Höhe gewährt werden.

 

Frau Priester-Büdenbender bedankt sich bei den  beiden Vertreterinnen des Jobcenters.

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Anlagen