18.02.2014 - 7 Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grunds...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hermann geht unter Hinweis auf die Vorarbeit im Unterausschuss auf die versandten Auflistungen ein und erläutert nochmals die Berechnung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR). Ferner berichtet er, dass die Emil-Schumacher-Grundschule wegen der großen Fluktuation am dortigen Standort gerne dreizügig unterrichten würde, und die Freiherr-vom-Stein-Grundschule alle 56 angemeldeten Schüler/innen, mehr als eigentlich vorgesehen, aufnehmen möchte. Herr Walter spricht sich für die CDU-Fraktion für die Variante B mit 25 Schüler/innen pro Klasse aus.
Herr Dr. Geiersbach sieht dies für die SPD-Fraktion ebenso, möchte ferner dem Wunsch des Grundschulverbunds in Vorhalle nachkommen und auch der Overberg-Grundschule, wie schon im letzten Jahr, wieder die maximale Schülerzahl zugestehen. Frau Neuhaus berichtet von einem Gespräch mit Frau Liese, Schulleiterin der Overbergschule, in dem gleichfalls der Wunsch nach Aufnahme aller 29 angemeldeten Erstklässler geäußert wurde. Herr Dr. Fink unterstreicht die generelle Obergrenze von 25 Kindern pro Klasse, hat aber gegen mehr Schüler/innen an Schulen, die dies so wünschen, nichts einzuwenden. Herr Becker fragt an, ob die Verwaltung nicht generell ermächtigt werden könne, derlei größere Klassen ohne Beteiligung des Ausschusses genehmigen zu können. Frau Neuhaus möchte hingegen bei der jetzigen Vorgehensweise bleiben. Frau Fischbach und Herr Dr. Fink sprechen sich dafür aus, dass in Einzelfällen, wie Zuzügen oder ungünstige Erreichbarkeit, Ausnahmen gemacht werden könnten. Frau Speckmann von der Schulaufsicht unterstützt diesen Vorschlag für derlei besondere Fälle, die stets per Einzelfallentscheidung zu beurteilen seien. Dabei könne der mögliche Höchstrahmen von bis zu 29 Kindern pro Klasse durchaus ausgeschöpft werden.
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2014/2015 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der Anlage B mit den folgenden Änderungen beschlossen.
- An GS Overberg können 29 Schüler/innen angenommen werden.
- Am Grundschulverbund Freiherr-vom-Stein können insgesamt 56 Schüler/innen angenommen werden.
Die Vorlage wird zum 01.08.2014 umgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,6 kB
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