18.02.2014 - 5 Gemeinsames Lernen und Schwerpunktschulen in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Becker leitet ins Thema ein und verweist dabei auf die noch bestehenden Unklarheiten, die sich durch die neu einzuführenden Sekundarschulen ergeben. Für die harten Förderschwerpunkte, jene die bauliche Maßnahmen oder eine besondere sächliche Ausstattung erfordern, bittet er um einen Auftrag an die Verwaltung zwecks weiterer Planung für die Maßnahmen, die ein geringes Auftragsvolumen nach sich zögen. In Fällen, in denen Inklusion nur durch massive Investitionen ermöglicht werden könne, müsse notfalls eine Ablehnung der Schülerin / des Schülers erfolgen.
Frau König verdeutlicht, dass der Schulträger Schulen zu Orten gemeinsamen Lernens erklären kann, dabei Schwerpunktschulen mit einer besonderen Ausstattung für die harten Förderschwerpunkte einrichten könne. Dass alle Schulen gleichzeitig voll umfänglich für alle Förderschwerpunkte hergerichtet werden könnten, hält sie für ausgeschlossen. Von daher sei die Schwerpunktbildung erforderlich. Da jedoch alle Schulen Orte des gemeinsamen Lernens werden sollen, ist die Liste der in der Vorlage genannten Schulen als ein Anfang zu verstehen.
Herr Dr. Fink ist stolz darauf, dass in Hagen alle Schulformen an der Inklusion beteiligt sind. Herr Dr. Geiersbach bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die jetzt noch ausgenommenen Schulen dann ab dem Schuljahr 2015/16 mit in die Liste aufgenommen werden können. Diese Ergänzung wird mit in die Beschlussfassung (s.u.) eingearbeitet und ebenfalls zur Abstimmung gestellt. Ferner erkundigt er sich, was mit Schülerinnen / Schülern mit besonderem Förderbedarf geschehe. Frau König antwortet, dass durch das Schulamt stets eine Einfallprüfung zu erfolgen habe, um so festzustellen, welches System dem Kind wo angeboten werden könne. Gebe es keine Möglichkeit, dass Kind zu beschulen, so könne auch eine Ablehnung ausgesprochen werden. Diese sei dann aber dezidiert zu begründen. Herr Dr. Schmidt unterstreicht dies unter Hinweis auf zu hohe Baukosten, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten.
Herr Dr. Fink erkundigt sich nach der Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Herr Becker erläutert die örtliche und überörtliche Zuständigkeit und weist auf den weiterhin bestehenden Konflikt zwischen Land und Kommunen bzgl. des Konnexitätsprinzips hin. Herr Löher sieht die Gefahr, dass Schulen, wie z.B. die Heinrich-Heine-Realschule, die die Inklusion kritisch sehen, wohl wenig motiviert seien, Inklusion auch zu leben. Er möchte deshalb wissen, ob Schulen Inklusion ablehnen könnten. Frau König verweist auf den Grundsatz, dass ab dem 1. August 2014 eigentlich alle Schulen Inklusion umsetzen müssten. Die jeweilige Schulkonferenz sei zwar anzuhören, doch sie entscheidet nicht über inklusiven Unterricht. Bzgl. der Zusammenarbeit mit dem LWL weist sie auf die Steuerung durch die Regionalkonferenz, an der auch der LWL teilnimmt, hin.
Beschluss:
- Die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe findet in allen zukunftssicheren städtischen Grundschulen als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung statt.
- Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an folgenden städtischen Schulen:
- Gymnasium Theodor-Heuss,
- Realschule Heinrich-Heine,
- Gesamtschule Fritz-Steinhoff,
- Gymnasium Hohenlimburg,
- Gesamtschule Eilpe,
- Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch,
- Gymnasium Christian-Rohlfs,
- Gesamtschule Haspe.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die zurzeit noch ausgenommenen Schulen zum Schuljahr 2015/16 mit einbezogen werden können.
- Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung in der Primarstufe und Sekundarstufe wird die Verwaltung beauftragt,
- zu prüfen, welche der unter Ziffern 1 und 2 genannten Schulen für eine Bestimmung als Schwerpunktschulen in Betracht kommen können,
- die voraussichtlichen Kosten für eine mit vertretbarem Aufwand zu schaffende sächliche Ausstattung vor Ort zu schätzen,
- den politischen Gremien entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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100,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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