14.05.2014 - 8 Einmalige Beihilfen bei stationären Hilfen zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

 

Herr Strüwer sagt ein paar einleitende Worte zu der Thematik.

 

Frau Helling  merkt an, dass sie nicht nachvollziehen könne, warum für Klassenfahrten für Pflegekinder nur zu 50 % finanziert würden? Da solle man ihrer Meinung nach eine 100 %ige Förderung vornehmen und das möglicherweise  an anderer Stelle einsparen.

 

Frau Schmieta erläutert die Gründe, die man zugrunde gelegt habe. Sie erläutert, dass die Kosten für Klassenfahrten bei den Heimkindern in den Tagessätzen bereits enthalten seien.

 

Frau Helling-Plahr beantragt, keine Beihilfen mehr für Taufe, Kommunion und Konfirmation zu bewilligen und dafür die Kosten für Klassenfahrten zu 100 % zu erstatten. 

 

Frau Timm-Bergs ist der Meinung, dass die Durchführung von religiösen Festen nicht davon abhängig sein dürfe, ob man die notwendigen finanziellen Mittel dafür habe.

Auch sie befürworte natürlich die 100%ige Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, wenn das möglich sei. Man wüsse ja nicht, in welcher Höhe Mehrbelastungen auf die Stadt zukämen. Sie befürworte daher, erst einmal bei der 50%igen Erstattung für Klassenfahrten für Pflegekinder zu bleiben. Sie bäte die Verwaltung, die Höhe der möglichen Mehrbelastung zu ermitteln.    

 

Frau Klos-Eckermann schließt sich den Ausführungen an. Die volle Übernahme der Kosten für Klassenfahrten für Pflegekinder solle man sich als Stadt leisten können. 

 

Frau Köppen merkt an, dass sie naturgemäß erfreut sei, dass die Aufwendungen für Heimkinder voll abgedeckt seien. Sie regt an, die bei dem Übergang der Heimkinder in eigene Wohnungen erforderlichen Kautionen zu übernehmen.

Sie weist darauf hin, dass die Landesformulierung von „religiösen Anlässen“ spreche.

Sie halte es für sinnvoll, diesen Begriff zu verwenden, da bei der Aufzählung der christlichen Feste einige andere rausfielen.

 

Frau Helling-Plahr bittet außerdem, eine Aufstellung zu fertigen, was in den anderen Bereichen an absoluten  Zahlen insgesamt ausgegeben werde.

 

Frau Schmieta macht deutlich, dass das einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten würde, da alles manuell erfasst werden müsse.

 

Herr Goldbach erklärt, er halte den Hinweis von Frau Helling-Plahr für richtig, dass man das natürlich interkulturell geöffnet haben sollte. Er rege an, eine analoge Anwendung für muslimische und andere vergleichbare Anlässe zu praktizieren. 

 

Außerdem weist er darauf hin, dass man hier von der Pauschalisierung von einmaligen Beihilfen rede. Es sei nicht so, dass es nicht eine monatliche Unterstützung für Pflegekinder gebe. Wenn ein Pflegekind auf Klassenfahrt sei, spare man an anderer Stelle etwas ein. Wenn man hier eine geübte Praxis habe, würde er vorschlagen, daran festzuhalten. Ziel  dieser Vorlage habe eine Verwaltungsvereinfachung sein sollen. 

 

Frau Helling-Plahr schlägt als Kompromiss vor,  die Zahlen zu den Klassenfahrten zu ermitteln. Auf Nachfrage von Herrn Strüwer erklärt sie, dass der gestellte  Antrag  von ihr zurückgezogen werde.

 

Frau Kaufmann macht deutlich,  dass es sich hier um Familienfeiern handele, die gerade für Kinder von ganz besonderer Bedeutung seien. Dies gelte über alle religiösen Grenzen hinweg. Sie halte es für wichtig, bei dieser Regelung zu bleiben.

 

Frau Schmieta sichert zu, die Zahlen zu ermitteln.

 

Herr Strüwer schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zur Abstimmung zu stellen und diese Thematik in der ersten Sitzung nach der Sommerpause differenzierter zu betrachten.

 

Herr Goldbach ergänzt, für das Protokoll den Zusatz festzuhalten, dass für andere Glaubensgemeinschaften die Regelungen analoge Anwendung fänden. 

 

Herr Strüwer stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Ab 1. Juli 2014 werden einmalige Beihilfen bei stationären Hilfen zur Erziehung wie in der Vorlage dargestellt pauschal bewilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

In der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder

2

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

4

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0