07.04.2005 - 5 Vorschlag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Thielmann ist der Auffassung, dass die CDU-Fraktion das richtige Ziel verfolge und beantragt, die Überweisung an den Personalausschuss.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass im Oktober 2003 beschlossen wurde, diese Initiative zu starten. Mittlerweile sei der Trend jedoch gegenläufig, da viele Mitarbeiterinnen gerne mehr Stunden arbeiten wollten.

Er schlage zusätzlich vor, den Jahrgängen 1953 und 1954 die Altersteilzeit anzubieten.

 

Herr Sondermeyer befürchtet, dass hierdurch Stellen bei der Stadt Hagen gestrichen werden.

 

Herr Demnitz weist darauf hin, dass die Haushaltslage in Hagen dramatisch sei, deswegen seien solche Maßnahmen geboten. Andernfalls werde man später zu schmerzhafteren Einschnitten gezwungen sein.

 

Herr Gerbersmann stimmt einer Überweisung an den Personalausschuss zu.

 

Frau Grehling informiert darüber, dass derzeit 1072 Teilzeitkräfte bei der Stadt Hagen beschäftigt seien. Auch sie halte die Überweisung an den Personalausschuss für sinnvoll. Im übrigen sei der Freizeitausgleich für Überstunden mit wenigen, eng begrenzten Ausnahmen Praxis bei der Stadt Hagen.

 

Herr Riechel spricht sich ebenfalls für eine kreative Personalwirtschaft aus. Jedoch werde durch die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Stellenreduzierung erreicht werden.

 

Frau Herms regt an, bei einer Teilzeitoffensive insbesondere auch die Mitarbeiter in höheren Positionen anzusprechen.

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Beschluss:

1.      Die Verwaltung wird aufgefordert, eine umfassende Teilzeitoffensive zu entwickeln. Ziel soll sein, die Stellenzahl auf diesem Wege deutlich zu reduzieren. Dafür sind kostenneutrale Anreize zu schaffen, mit denen Mitarbeiter dafür gewonnen werden können, ihre Stundenzahl zu reduzieren.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen prinzipiell durch einen echten Freizeitausgleich abzugelten. Ausnahmen von dieser Regelung sollten nur dann vorgenommen werden, wenn einem entsprechenden Freizeitausgleich betriebliche Gründe entgegenstehen.

 

3.      Dienstpläne sind daraufhin zu überprüfen, ob sie dem tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen. Sofern diese nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, sind sie in Abstimmung mit dem Personalrat zu flexibilisieren. Auf diese Weise sind vorprogrammierte Zulagen für Leistungen außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit weitgehend zu vermindern.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell zur freiwilligen Umwandlung von Zuschlägen, Einmal- und Sonderzahlungen in Freizeit zu entwickeln, das Anwendung findet, wenn das einzuführende leistungsbezogene Zulagensystem in Kraft getreten ist.

 

5.      Dem Personalausschuss ist spätestens zur Sitzung am 28. September eine entsprechende Vorlage vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

X

 Einstimmig an den Personalausschuss verwiesen