07.04.2005 - 5 Vorschlag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- AdR Amt des Rates
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Gerbersmann begründet den Antrag der CDU-Fraktion.
Herr Thielmann ist der
Auffassung, dass die CDU-Fraktion das richtige Ziel verfolge und beantragt, die
Überweisung an den Personalausschuss.
Herr Weber weist darauf
hin, dass im Oktober 2003 beschlossen wurde, diese Initiative zu starten.
Mittlerweile sei der Trend jedoch gegenläufig, da viele Mitarbeiterinnen gerne
mehr Stunden arbeiten wollten.
Er schlage
zusätzlich vor, den Jahrgängen 1953 und 1954 die Altersteilzeit anzubieten.
Herr
Sondermeyer befürchtet, dass hierdurch Stellen bei der Stadt Hagen
gestrichen werden.
Herr Demnitz weist darauf hin, dass die
Haushaltslage in Hagen dramatisch sei, deswegen seien solche Maßnahmen geboten.
Andernfalls werde man später zu schmerzhafteren Einschnitten gezwungen sein.
Herr
Gerbersmann stimmt einer Überweisung an den Personalausschuss zu.
Frau Grehling informiert
darüber, dass derzeit 1072 Teilzeitkräfte bei der Stadt Hagen beschäftigt
seien. Auch sie halte die Überweisung an den Personalausschuss für sinnvoll. Im
übrigen sei der Freizeitausgleich für Überstunden mit wenigen, eng begrenzten
Ausnahmen Praxis bei der Stadt Hagen.
Herr Riechel spricht sich
ebenfalls für eine kreative Personalwirtschaft aus. Jedoch werde durch die
vorgeschlagenen Maßnahmen keine Stellenreduzierung erreicht werden.
Frau Herms regt an, bei
einer Teilzeitoffensive insbesondere auch die Mitarbeiter in höheren Positionen
anzusprechen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine umfassende Teilzeitoffensive zu entwickeln. Ziel soll sein, die Stellenzahl auf diesem Wege deutlich zu reduzieren. Dafür sind kostenneutrale Anreize zu schaffen, mit denen Mitarbeiter dafür gewonnen werden können, ihre Stundenzahl zu reduzieren.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, Überstunden und Arbeiten
an Sonn- und Feiertagen prinzipiell durch einen echten Freizeitausgleich
abzugelten. Ausnahmen von dieser Regelung sollten nur dann vorgenommen werden,
wenn einem entsprechenden Freizeitausgleich betriebliche Gründe entgegenstehen.
3.
Dienstpläne sind daraufhin zu überprüfen, ob sie dem
tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen. Sofern diese nicht dem tatsächlichen
Bedarf entsprechen, sind sie in Abstimmung mit dem Personalrat zu
flexibilisieren. Auf diese Weise sind vorprogrammierte Zulagen für Leistungen
außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit weitgehend zu vermindern.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell zur
freiwilligen Umwandlung von Zuschlägen, Einmal- und Sonderzahlungen in Freizeit
zu entwickeln, das Anwendung findet, wenn das einzuführende leistungsbezogene
Zulagensystem in Kraft getreten ist.
5.
Dem Personalausschuss ist spätestens zur Sitzung am 28.
September eine entsprechende Vorlage vorzulegen.
