07.04.2005 - 25 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe verweist auf den als Tischvorlage ausliegenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses.

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Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung in Verb. Mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße.

 

Die Nutzung der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung an die Südumgehung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV beschränkt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

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