07.04.2005 - 25 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung
in Verb. Mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den
oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004
öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für
die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
Die Nutzung der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung
an die Südumgehung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV
beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine
schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe
(Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit
dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur
Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.
