07.04.2005 - 24 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber empfiehlt, dass der Beschluss wie vorgegeben gefasst werde, jedoch darauf hingewiesen werde, dass der Hinweis gegeben werde, dass ohne Bauträger gebaut werden könne.

 

Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese den Antrag unterstütze.

 

Herr Ludwig teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich für die Verdichtung von Wohnraum seien. Er wolle jedoch wissen, ob es hier konkrete Bedarfe gebe.

 

Herr Grothe bestätigt, dass Wünsche von Bauwilligen vorliegen und die Nachverdichtung behutsam erfolgen werde.

 

Herr Marscheider regt an, dass bei der Vergabe der Grundstücke keine Gewinnmaximierung betrieben werde, damit auch junge Familien Chancen haben, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2  BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung die Satzung einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210, 1209 ab.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Ergänzung:

 

Der Rat der Stadt Hagen empfiehlt den Eigentümern, die Grundstücke ohne Bauträgerbindung zu verkaufen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen