07.04.2005 - 13 Haushaltskonsolidierunghier: Aktivierungsstrate...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Bedarfsberatung bei Empfängern
von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und den
Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Kenntnis.
2.
Der Rat
beschließt im Bereich der Maßnahmen M01 (Aktivierungsstrategie) und M02
(Intensivierung der Bedarfsberatung) aufgrund der ab 1.1.2005 eingetretenen
Veränderungen zum Personenkreis der Leistungsempfänger folgende neuen
Einsparziele durch den Fachbereich:
Volumen alt
2005 2006 2007 2008 ff.
M01 3 Mio. 4,5
Mio. 5 Mio. 5 Mio.
M02 0,25 Mio. 0,375
Mio. 0,5 Mio. 0,5 Mio.
Volumen neu
2005 2006 2007 2008 ff.
M01 0 € 0
€ 0 € 0 €
M02 40.000 € 40.000 € 40.000
€ 40.000 €
3.
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung der
ARGE Hagen einen Beschluss anzustreben, durch den die über die unter 2.
genannten verbleibenden Konsolidierungsziele des Fachbereichs hinausgehenden
Konsolidierungsziele im Bereich der Maßnahmen “Intensivierung der
Vermittlungstätigkeit (M01)” und “Intensivierung der Bedarfsberatung
(M02)” zukünftig beim Vollzug des SGB II verwirklicht werden. Dabei ist
dem Rat der Stadt Hagen bekannt, dass die Verantwortung für die Erbringung der
Konsolidierungseffekte weder von den städtischen Mitgliedern in der
Trägerversammlung noch vom Fachbereich 55 allein übernommen werden kann, da in
der Trägerversammlung nicht nur städtische Vertreter stimmberechtigt sind.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die durch die Refinanzierung von Personal- und
Sachkosten erreichbaren Einsparpotenziale zu erschließen. Sollte das im Bereich
der Intensivierung der Vermittlungstätigkeit und der Bedarfsberatung
angestrebte Konsolidierungsziel in Höhe von 5,46 Mio. € ab 2007 nicht
erreicht werden oder die ab 2005 zu Buche stehenden Einsparvorgaben erst
zeitversetzt realisiert werden können, dann wird die Erschließung des
Konsolidierungspotenzials im Bereich der Refinanzierung von Personal- und
Sachkosten bereits jetzt als erste Ersatzmaßnahme benannt.
Sofern das im
Zusammenhang mit der ARGE Hagen stehende Konsolidierungspotenzial insgesamt
nicht ausreicht, das Einsparziel von 5,46 Mio. € zu realisieren, obliegt
es dem Verwaltungsvorstand gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich und dem
zuständigen Dezernat, einen Ersatzvorschlag in entsprechender Größenordnung zu
benennen.
