19.02.2014 - 6 Eigentümer-/Trägerwechsel bei den Kindertagesei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 19.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert die Vorlage.
Frau Köppen stellt die Frage in den Raum, was in der traditionellen Trägerlandschaft passiere. Mittlerweile sei eine Reihe von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hegemann gGmbH. Sei das ein Prozess, der gesteuert sei? Arbeite die Hegemann gGmbH mit in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG? Sei der Fachbereich an dieser Entwicklung beteiligt? Wie müsse sie sich das vorstellen? Sei die Hegemann gGmbH ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe? Müsse man das sein, um Träger eines Kindergartens zu werden?
Frau Versteeg-Schulte antwortet, dass die Hegemann gGmbH ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sie. Der Fachbereich sei bei allen Entwicklungen mit eingebunden. Selbstverständlich arbeite der Träger auch mit in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft und tue dies auch sehr konstruktiv. Mittlerweile habe der Träger eine eigene Fachberatung eingestellt.
Herr Goldbach ergänzt, dass diese Diskussion in der Vergangenheit bereits geführt und beendet worden sei.
Herr Schurgacz beschreibt die Situation, dass ein bisheriger Träger sein Gebäude an einen Investor verkaufe. Der übernehme es und vermiete es an einen anderen Träger und bekomme dort einen Mietzuschuss. Diese Idee habe er bereits vor vielen Jahren gehabt. Dazu habe das Landesjugendamt insofern Stellung genommen, dass wenn eine Einrichtung einmalig mit öffentlichen Mitteln gefördert sei, sie für immer gefördert sei und nicht wieder anerkannt werde als ein Objekt, das über Miete bezuschusst werden könne. Das gelte auch, wenn die Bindungsfrist abgelaufen sei.
Er stellt die Frage, ob der dargestellte Sachverhalt so explizit vom Landesjugendamt genehmigt sei.
Frau Haack antwortet, dass die aufgeführten Einrichtungen nie investiv vom Land gefördert worden seien. In diesem Fall müsse das Landesjugendamt dem Träger- oder Eigentümerwechsel lediglich zustimmen. Die Inhalte ergäben sich aus den Stellungnahmen des Landesjugendamtes. Die abschließende Entscheidung liege dann beim örtlichen Träger, dem Jugendhilfeausschuss.
Herr Strüwer lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 |
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SPD | 1 |
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FDP | 1 |
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In der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder |
3 |
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Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände |
6 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: | |||
Dagegen: | |||
Enthaltungen: | |||
