30.04.2014 - 8.5 Anbringung einer Auffahrrampe für Rollstühle am...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Voss berichtet von der Schulbaubereisung im Dezember 2013, bei der die Schulleitung bat, eine Auffahrrampe für Rollstühle am Nebengebäude der GS Reh anzubringen, damit die schwerbehinderte Mutter eines Schülers an Schulveranstaltungen teilnehmen kann. Dabei wurden sehr einfache und auch sehr preiswerte Lösungen diskutiert.

 

Die von der anwesenden Mitarbeiterin der GWH zugesagte Stellungnahme, wie das Problem nun gelöst werden soll, liegt bis heute nicht vor. Weiter Nachfragen von Seiten der BV-Mitglieder Ende Januar und Anfang April dieses Jahres blieben ebenfalls unbeantwortet. Daraufhin schrieb Herr Voss die Leitung der GWH persönlich an und bat um eine kurzfristige Stellungnahme. Diese Stellungnahme kam auch kurzfristig, aber mit einem Inhalt, der in jeglicher Hinsicht inakzeptabel war und erkennen lies, dass der Verfasser offensichtlich den Sachverhalt überhaupt nicht erfasst hat.

 

Herr Krüger kann den Unmut verstehen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass durchaus haftungsrechtlich relevante Bedenken bestehen, eine der angedachten, einfachen Rampenlösungen von Seiten der GWH zu installieren. Als pragmatischen Lösungsvorschlag regt er an, dass von einer Privatperson (eventuell vom Förderverein) die Rampe angeschafft und von der BV finanziert wird. Herr Gausmann schlägt vor, dass die BV heute dem Förderverein die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt.

 

Herr Strüwer äußert völliges Unverständnis für diesen Sachverhalt und fordert nach zukünftigen Schulbaubereisungen für die danach anberaumte BV-Sitzung einen Bericht der Fachverwaltung über die aufgezeigten Mängel und Aussagen, wie und bis wann die Mängel beseitigt werden. Herr Schmidt hält den Vorschlag von Herrn Krüger für einen faulen Kompromiss und erwartet eher, dass die GWH bis zu den Sommerferien das Problem löst, wie auch immer.

 

Herr Krüger stellt abschließend klar, dass, wenn die BV etwas beschließt, das nicht heißt, dass dann die GWH sofort anfängt zu arbeiten. Die GWH ist gehalten, im Rahmen des Mieter-Vermieter-Models nichts ohne einen Auftrag des Hausherrenamtes zu veranlassen. Herr Voss bittet Frau Krüselmann, die notwendigen Auffahrrampen selbst zu kaufen. Herr Gausmann wird sie bei der Auswahl unterstützen. Nach dem Kauf erstattet Herr Voss die Kosten aus seinen persönlichen Verfügungsmitteln.

 

Abschließend zieht Herr Voss den Vorschlag zurück.

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