24.02.2005 - 6 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel erklärt, dass nicht die Sinnhaftigkeit der Ortsumgehung Anlass sei, für den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Tagesordnungspunkt. Es gehe also nicht um die Frage: Ortsumgehung Boele, II. Bauabschnitt ja oder nein?

Hier gehe es um Kritik am aktuellen Vorgehen der Verwaltung. Schon die kompromisslose Räumung der Grabeländer im vergangenen Herbst habe zu Unmutsäußerungen in der Bevölkerung geführt. Das Vorgehen der Verwaltung im Zusammenhang mit der aktuellen Ausschreibung gebe nun Anlass zur weiteren Diskussion.

In der öffentlichen Ausschreibung vom 24.01.2005 hole die Stadt Hagen Angebote für “Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Baufeldräumung Ortsumgehung Boele, Zweiter Bauabschnitt” ein. Die Arbeiten umfassten in Kurzform die Räumung von 20.000 m² Baufeld, die Fällung von 250 Bäumen und die Abräumung von 720 m² umbauten Raumes sowie 1200 m Zäunen. Das ergebe eine Brachfläche von 40 m Breite und 450 m Länge mitten durch Boele.

Betroffen von dieser Baufeldräumung sei nur ¾ der geplanten Trasse, nämlich der Abschnitt von der Dortmunder Straße bis zur Turmstraße. Ausgespart bleibe der Abschnitt Turmstraße bis Schwerter Straße. Das habe auch seinen Grund, denn diese Flächen seien noch nicht im Besitz der Stadt Hagen. Hier strenge die Stadt Hagen gerade ein zeitaufwendiges Enteignungsverfahren an. Gleiches gelte für den Ausgang der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan, bei der durchaus noch die Nichtigkeit der gesamten Planung festgestellt werden könne. Davon werde dann auch abhängen, ob die Stadt Hagen überhaupt die Fördergelder für diesen Bauabschnitt erhalte.

Ungeachtet dessen erzeuge die Verwaltung in ihrer Ausschreibung einen massiven Handlungsdruck, denn der Termin zur Angebotseröffnung sei schon am 17.02.2005 gewesen. In dem Ausschreibungstext heiße es wörtlich (Zitat): “Spätester und zwingender Baubeginn für die Maßnahme ist der 18.03.2005.”

Es stelle sich für seine Fraktion die Frage, was die Verwaltung zu diesem konkreten Baubeginn zwinge. Die Fristen seien so gewählt, dass die Vergabe fristgerecht kein politisches Gremium erreicht und nur auf dem Wege der Dringlichkeit erfolgen könne. Diese Dringlichkeit hätte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerne näher erläutert.

 

Herr Jochen Weber führt aus, dass der Rat der Stadt Hagen sich mehrfach mehrheitlich hinter die Ortsumgehung Boele gestellt habe. Er habe Verständnis dafür, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestrebt seien, dieses Vorhaben hinauszuzögern. Wenn die Vegetationsperiode eingesetzt habe und Vögel dort brüten, sei dies geeignet, um die Maßnahme ein weiteres Jahr zu verzögern. Deswegen müsse schon jetzt die Baufeldräumung beginnen.

 

Herr Gerbersmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Weber an und sieht gute Chancen, bereits in diesem Jahr mit der Baumaßnahme beginnen zu können. Wegen der Rodung des Baufeldes ist er der Auffassung, dass es besser sei, jetzt zu räumen, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten und spätere Diskussionen mit der Bevölkerung im Sommer über die Notwendigkeit der Maßnahme vermieden werden können.

 

Herr Thielmann hält den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen klassischen politischen Antrag. Die vorgeschobenen Argumente bezüglich der Normenkontrollklage seien völlig offensichtlich.

Ihm gehe es im wesentlichen um die Bewohner in Boele und weniger um die 250 zu fällenden Bäume. Die Menschen dort brauchten Entlastung durch diese Straße und deswegen sollte man sehen, dass die Ortsumgehung so schnell wie möglich realisiert werde.

 

Herr Kohaupt freut sich, dass die Grünen die Sinnhaftigkeit der Ortsumgehung nicht infrage gestellt haben. Die Notwendigkeit ergebe sich immer mehr auch durch den jetzt aufkommenden LKW-Verkehr, der durch die Maut-Problematik zum Teil in diesen Stadtteil verschoben werde. Die Menschen und insbesondere die Kinder an der Hagener Straße hätten ein Recht auf die Realisierung der Maßnahme. Hiermit sollte schnellstens begonnen werden.

 

Herr Riechel bezweifelt überhaupt nicht, dass die Stadt Hagen das Recht zu diesem Vorgehen habe. Seine Frage sei nicht, ob es legal sei, was dort passieren solle, sondern ob es zu diesem Zeitpunkt dringend notwendig und politisch klug sei. Beides bestreite er und wolle dies auch begründen.

Angesichts mehrerer Jahrzehnte der Planung gerade jetzt eine zeitliche Dringlichkeit zu unterstellen, sei schon sehr gewagt. Erstens könne das Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen kippen. Was werde dann mit dem so dringlich freigeräumten Baufeld geschehen.

Zweitens müsse die Stadt Hagen nach wie vor in den Besitz der benötigten Flächen kommen. Da man sich für den Weg der Enteignung entschieden habe, stelle sich die Frage, ob man zwischenzeitlich den Besitzern den Asphalt bis vor die Grundstücksgrenze legen wolle.

Drittens werde die Stadt Hagen für den Straßenbau keinen Euro an Zuschußmitteln bekommen, solange das Normenkontrollverfahren nicht zugunsten der Stadt Hagen entschieden sei.

Viertens habe die Stadt Hagen weder für den Straßenbau noch für die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen bisher die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet. Da das Wasserrecht dem planungsrechtlichen Vollzug vorausgehen muss, dürfe das so dringlich freizuräumende Baufeld im Moment gar nicht weiter bebaut werden.

Wenn dies alles so zutreffe, dann heiße das im Ergebnis, dass eine künstliche Brachfläche erzeugt werden solle und zwar im vollen Bewußtsein, dass im Augenblick gar keine Möglichkeit bestehe, über die Baufeldräumung hinaus weiterzuarbeiten.

Dieser Rat solle die Größe haben, seine Bürger nicht unnötig zu schikanieren. Deswegen beantrage er wie folgt zu beschließen:

 

“Die Räumung des Baufeldes erfolgt erst dann, wenn gesichert ist, dass zügig weitergebaut werden kann. Dazu müssen folgende Bedingungen vorliegen:

 

1.)   Der Bau der Ortsumgehung muss rechtlich gesichert und das Normenkontrollverfahren muss abgeschlossen sein.

2.)   Die Finanzierung / Förderung muss gesichert sein.

3.)   Die anhängenden Enteignungsverfahren müssen abgeschlossen sein und die Stadt Hagen muss sich im Besitz aller für die Trasse erforderlichen Grundstücke befinden.

4.)   Alle für den Straßenbau erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen.”

 

Herr Manfred Weber ist der Meinung, die Baumaßnahme wie geplant umzusetzen. Allerdings solle für die 250 gefällten Bäume eine Neuanpflanzung durchgeführt werden.

 

Herr Marscheider möchte wissen, wann mit der Beendigung des Normenkontrollverfahrens zu rechnen sei.

 

Herr Grothe entgegnet, dass er hierzu keine verläßlich Aussage machen könne. Im übrigen sei der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen. Das Bauvorhaben sei rechtlich abgesichert. Dieser Ansicht seien sowohl Aufsichts- als auch Zuschußbehörde. Sollte es entgegen aller Ansichten zu der Feststellung kommen, dass der Bebauungsplan fehlerhaft sei, so würde die Verwaltung diese Lücke durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans schließen.

Es handele sich auch nicht um 250 Bäume, sondern überwiegend um Sträucher. 35 Bäume seien vorhanden, wovon 16 unter die Baumschutzsatzung fallen.

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Beschluss:

Die Räumung des Baufeldes erfolgt erst dann, wenn gesichert ist, dass zügig weitergebaut werden kann. Dazu müssen folgende Bedingungen vorliegen:

 

1.)   Der Bau der Ortsumgehung muss rechtlich gesichert und das Normenkontrollverfahren muss abgeschlossen sein.

2.)   Die Finanzierung / Förderung muss gesichert sein.

3.)   Die anhängenden Enteignungsverfahren müssen abgeschlossen sein und die Stadt Hagen muss sich im Besitz aller für die Trasse erforderlichen Grundstücke befinden.

4.)   Alle für den Straßenbau erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: