24.02.2005 - 6 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- AdR Amt des Rates
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel erklärt, dass
nicht die Sinnhaftigkeit der Ortsumgehung Anlass sei, für den von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen beantragten Tagesordnungspunkt. Es gehe also nicht um die
Frage: Ortsumgehung Boele, II. Bauabschnitt ja oder nein?
Hier gehe es
um Kritik am aktuellen Vorgehen der Verwaltung. Schon die kompromisslose
Räumung der Grabeländer im vergangenen Herbst habe zu Unmutsäußerungen in der
Bevölkerung geführt. Das Vorgehen der Verwaltung im Zusammenhang mit der aktuellen
Ausschreibung gebe nun Anlass zur weiteren Diskussion.
In der
öffentlichen Ausschreibung vom 24.01.2005 hole die Stadt Hagen Angebote für
“Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Baufeldräumung Ortsumgehung
Boele, Zweiter Bauabschnitt” ein. Die Arbeiten umfassten in Kurzform die
Räumung von 20.000 m² Baufeld, die Fällung von 250 Bäumen und die Abräumung von
720 m² umbauten Raumes sowie 1200 m Zäunen. Das ergebe eine Brachfläche von 40
m Breite und 450 m Länge mitten durch Boele.
Betroffen von
dieser Baufeldräumung sei nur ¾ der geplanten Trasse, nämlich der Abschnitt von
der Dortmunder Straße bis zur Turmstraße. Ausgespart bleibe der Abschnitt
Turmstraße bis Schwerter Straße. Das habe auch seinen Grund, denn diese Flächen
seien noch nicht im Besitz der Stadt Hagen. Hier strenge die Stadt Hagen gerade
ein zeitaufwendiges Enteignungsverfahren an. Gleiches gelte für den Ausgang der
Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan, bei der durchaus noch die
Nichtigkeit der gesamten Planung festgestellt werden könne. Davon werde dann
auch abhängen, ob die Stadt Hagen überhaupt die Fördergelder für diesen
Bauabschnitt erhalte.
Ungeachtet
dessen erzeuge die Verwaltung in ihrer Ausschreibung einen massiven
Handlungsdruck, denn der Termin zur Angebotseröffnung sei schon am 17.02.2005 gewesen.
In dem Ausschreibungstext heiße es wörtlich (Zitat): “Spätester und
zwingender Baubeginn für die Maßnahme ist der 18.03.2005.”
Es stelle sich
für seine Fraktion die Frage, was die Verwaltung zu diesem konkreten Baubeginn
zwinge. Die Fristen seien so gewählt, dass die Vergabe fristgerecht kein politisches
Gremium erreicht und nur auf dem Wege der Dringlichkeit erfolgen könne. Diese
Dringlichkeit hätte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerne näher erläutert.
Herr Jochen
Weber führt aus, dass der Rat der Stadt Hagen sich mehrfach mehrheitlich
hinter die Ortsumgehung Boele gestellt habe. Er habe Verständnis dafür, dass
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestrebt seien, dieses Vorhaben
hinauszuzögern. Wenn die Vegetationsperiode eingesetzt habe und Vögel dort
brüten, sei dies geeignet, um die Maßnahme ein weiteres Jahr zu verzögern.
Deswegen müsse schon jetzt die Baufeldräumung beginnen.
Herr
Gerbersmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Weber an und
sieht gute Chancen, bereits in diesem Jahr mit der Baumaßnahme beginnen zu
können. Wegen der Rodung des Baufeldes ist er der Auffassung, dass es besser sei,
jetzt zu räumen, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten und spätere
Diskussionen mit der Bevölkerung im Sommer über die Notwendigkeit der Maßnahme
vermieden werden können.
Herr Thielmann hält den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen klassischen politischen
Antrag. Die vorgeschobenen Argumente bezüglich der Normenkontrollklage seien
völlig offensichtlich.
Ihm gehe es im
wesentlichen um die Bewohner in Boele und weniger um die 250 zu fällenden
Bäume. Die Menschen dort brauchten Entlastung durch diese Straße und deswegen
sollte man sehen, dass die Ortsumgehung so schnell wie möglich realisiert werde.
Herr Kohaupt freut sich,
dass die Grünen die Sinnhaftigkeit der Ortsumgehung nicht infrage gestellt
haben. Die Notwendigkeit ergebe sich immer mehr auch durch den jetzt
aufkommenden LKW-Verkehr, der durch die Maut-Problematik zum Teil in diesen
Stadtteil verschoben werde. Die Menschen und insbesondere die Kinder an der
Hagener Straße hätten ein Recht auf die Realisierung der Maßnahme. Hiermit
sollte schnellstens begonnen werden.
Herr Riechel bezweifelt
überhaupt nicht, dass die Stadt Hagen das Recht zu diesem Vorgehen habe. Seine
Frage sei nicht, ob es legal sei, was dort passieren solle, sondern ob es zu
diesem Zeitpunkt dringend notwendig und politisch klug sei. Beides bestreite er
und wolle dies auch begründen.
Angesichts
mehrerer Jahrzehnte der Planung gerade jetzt eine zeitliche Dringlichkeit zu
unterstellen, sei schon sehr gewagt. Erstens könne das Normenkontrollverfahren
die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen kippen. Was werde dann mit dem so dringlich
freigeräumten Baufeld geschehen.
Zweitens müsse
die Stadt Hagen nach wie vor in den Besitz der benötigten Flächen kommen. Da
man sich für den Weg der Enteignung entschieden habe, stelle sich die Frage, ob
man zwischenzeitlich den Besitzern den Asphalt bis vor die Grundstücksgrenze
legen wolle.
Drittens werde
die Stadt Hagen für den Straßenbau keinen Euro an Zuschußmitteln bekommen,
solange das Normenkontrollverfahren nicht zugunsten der Stadt Hagen entschieden
sei.
Viertens habe
die Stadt Hagen weder für den Straßenbau noch für die vorgesehenen
Ausgleichsmaßnahmen bisher die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren
eingeleitet. Da das Wasserrecht dem planungsrechtlichen Vollzug vorausgehen
muss, dürfe das so dringlich freizuräumende Baufeld im Moment gar nicht weiter
bebaut werden.
Wenn dies
alles so zutreffe, dann heiße das im Ergebnis, dass eine künstliche Brachfläche
erzeugt werden solle und zwar im vollen Bewußtsein, dass im Augenblick gar keine
Möglichkeit bestehe, über die Baufeldräumung hinaus weiterzuarbeiten.
Dieser Rat
solle die Größe haben, seine Bürger nicht unnötig zu schikanieren. Deswegen
beantrage er wie folgt zu beschließen:
“Die
Räumung des Baufeldes erfolgt erst dann, wenn gesichert ist, dass zügig weitergebaut
werden kann. Dazu müssen folgende Bedingungen vorliegen:
1.)
Der Bau der Ortsumgehung muss rechtlich gesichert und
das Normenkontrollverfahren muss abgeschlossen sein.
2.)
Die Finanzierung / Förderung muss gesichert sein.
3.)
Die anhängenden Enteignungsverfahren müssen
abgeschlossen sein und die Stadt Hagen muss sich im Besitz aller für die Trasse
erforderlichen Grundstücke befinden.
4.)
Alle für den Straßenbau erforderlichen Genehmigungen
müssen vorliegen.”
Herr Manfred
Weber ist der Meinung, die Baumaßnahme wie geplant umzusetzen. Allerdings
solle für die 250 gefällten Bäume eine Neuanpflanzung durchgeführt werden.
Herr
Marscheider möchte wissen, wann mit der Beendigung des
Normenkontrollverfahrens zu rechnen sei.
Herr Grothe entgegnet,
dass er hierzu keine verläßlich Aussage machen könne. Im übrigen sei der
Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen. Das Bauvorhaben sei rechtlich
abgesichert. Dieser Ansicht seien sowohl Aufsichts- als auch Zuschußbehörde.
Sollte es entgegen aller Ansichten zu der Feststellung kommen, dass der Bebauungsplan
fehlerhaft sei, so würde die Verwaltung diese Lücke durch die Aufstellung eines
neuen Bebauungsplans schließen.
Es handele
sich auch nicht um 250 Bäume, sondern überwiegend um Sträucher. 35 Bäume seien
vorhanden, wovon 16 unter die Baumschutzsatzung fallen.
Beschluss:
Die Räumung
des Baufeldes erfolgt erst dann, wenn gesichert ist, dass zügig weitergebaut
werden kann. Dazu müssen folgende Bedingungen vorliegen:
1.)
Der Bau der Ortsumgehung muss rechtlich gesichert und
das Normenkontrollverfahren muss abgeschlossen sein.
2.)
Die Finanzierung / Förderung muss gesichert sein.
3.)
Die anhängenden Enteignungsverfahren müssen
abgeschlossen sein und die Stadt Hagen muss sich im Besitz aller für die Trasse
erforderlichen Grundstücke befinden.
4.)
Alle für den Straßenbau erforderlichen Genehmigungen
müssen vorliegen.
