26.02.2014 - 4.2 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenko...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Anmerkung: Dieser TOP wird zusammen mit TOP 6.1 beraten.

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Voss erläutert eingangs den als Tischvorlage vorliegenden Beschlussvorschlag zum Einzelhandelskonzept und bittet Herrn Bleja um eine kurze Stellungnahme. Herr Bleja berichtet über die Beschlussfassung der vorberatenden Gremien und weist darauf hin, dass bei der Beschlussfassung die mögliche Entwicklung des Langenkamp-Gebietet bewusst offen gelassen wurde. Bezüglich des Einzelhandels in Elsey sollen der aktuelle Bebauungsplan umgestellt und gleichzeitig der vorhandene großflächige Einzelhandel dort über ein Sondergebiet abgesichert werden.

 

Herr Arnusch spricht sich am Langenkamp für eine Wohnbebauung angereichert mit gastronomischen Einrichtungen aus. Die Verwaltung sollte auch prüfen, ob sich dieses Gebiet für ein Gesundheitszentrum eignet. In der Innenstadt sollte großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden. Herr Leisten erläutert die Ziffern 1 bis 4 des Beschlussvorschlages der Tischvorlage und weist darauf hin, dass die BV sich damit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses anschließt. Die derzeit noch mögliche Flexibilität bei der Einzelhandelsentwicklung in Elsey im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Somborn soll auf alle Fälle erhalten bleiben. Er wünscht sich weiterhin die baldige Realisierung eines Baumarktes im Ostfeld unter Verlagerung des derzeitigen Sportplatzes.

 

Herr Schmidt befürchtet durch das vorliegende Einzelhandelskonzept einen erheblichen Kaufkraftabzug aus Hohenlimburg und eine ebenfalls erhebliche Wertminderung der Grundstücke in Elsey. Er ist weiterhin gegen das geplante Verbot, dass in Sondergebieten keine zentrumsrelevanten Waren angeboten werden dürfen. Herr Arnusch erklärt für seine Fraktion, dass sie nicht dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage sondern der Verwaltungsvorlage zustimmen wird. Frau Sauerwein kann sich dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage nicht in Gänze anschließen und spricht sich auch für einen Schutz der Hohenlimburger Innenstadt gegen zusätzlichen großflächigen Einzelhandel aus.

 

Herr Arnusch wünscht sich für die nächste Sitzung einen Sachstandsbericht der Verwaltung über die mögliche Ansiedlung eines Baumarktes im Ostfeld. Herr Leisten antwortet, dass die Ansiedlung derzeit daran hakt, dass der Erwerb von zwei notwendigen Grundstücken noch nicht realisiert werden konnte.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Strüwer, Voss, Leisten und Schmidt.

Reduzieren

Beschluss:

 

I. Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird zur Kenntnis genommen.

 

II. Zur Beratung der Fortschreibung des EHK für Hagen beschließt die BV und bittet Rat und nachberatende Gremien für den Bezirk Hohenlimburg gleichlautende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Derzeit sind weitere Einzelhandelsansiedlungen an der Langenkampstraße geplant. Eine diesbezügliche Erweiterung des ZVB wird vom Gutachter jedoch nicht befürwortet, um eine kompakte Entwicklung in dem historisch gewachsenen Haupteinkaufsbereich zu ermöglichen und dort weitere Leerstände zu verhindern. Welcher Zielsetzung zu folgen ist, muss im weiteren politischen Verfahren entschieden werden.

 

2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg unterstreicht die Richtigkeit der Entwicklung der Gewerbebrachen an den Altstandorten Elektro- & Gasamaturen und Heraeus Künzer als Einzelhandelsstandorte. Gleichermaßen bleibt es grundsätzlich richtig, den Verkaufsbereichen der Innenstadt die Flächen im Langenkamp zuzuführen. Die BV Hohenlimburg lehnt die restriktive Kategorisierung des fortgeschriebenen Einzelhandelsgutachtens der bestehenden Einzelhandelsbereiche für Elsey ab. Der Bereich auch der erweiterten Möllerstraße beinhaltet nicht hinreichend die eindeutigen Nahversorgungsfunktionen anderer benachbarter (als Sondergebiet kategorisierter) Standorte, die sie auch verkaufsflächenmäßig gar nicht bieten konnte und kann, die aber gleichwohl für die Größe des betroffenen Wohngebietes erforderlich und geboten sind. Auch bei größten Pressversuchen passt nicht alles in künstlich von außen aufgesetzte Schablonen.

 

3. Eine eindeutige Qualifizierung des gesamten Gebietes des Bebauungsplanes I als

Sonderstandort BERLET, das auch von der Möllerstraße und umliegenden Wohnbereichen

problemlos zu Fuß erreichbar ist,  ist der Sache nicht dienlich und eine generelle

Forderung der Umstellung des Planungsrechtes ist weder sachdienlich noch richtig. Die

Bezirksvertretung lehnt eine Änderung des Planungsrechts am dargestellten Standortbereich und anliegenden Gebieten jenseits der A46 und eine Umstellung auf angebliche Erfordernisse der BauNVO im Sinne der Bevölkerung und Verbraucher ab.

 

4. Seit fast mindestens 15 Jahren wird in Hohenlimburg ein geeigneter Standort für einen Baumarkt gesucht. Der Plan, diesen nun im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Am Ostfeld und auf anliegenden Grundstücken zu genehmigen und bauen zu lassen, ist in dem Einzelhandelskonzept für Hohenlimburg zu ermöglichen und realisierbar zu halten.

 

III. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg  empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

1

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2249&TOLFDNR=193891&selfaction=print