22.01.2014 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch fragt, ob das Ordnungsamt im Bereich Kaiserstraße, Unterm Hagen und Gumprechtstraße häufiger Hundehalter kontrollieren und sanktionieren kann, die ihre Hunde ihr „Geschäft“ auf dem Gehweg machen lassen.

 

Herr Ullrich fragt, ob es richtig ist,

  1. dass die Sportstättennutzungsgebühr nicht für Minderjährige erhoben wird;
  2. dass die Sportstättennutzungsgebühr pro Nutzungsstunde der Sportstätte in einer Höhe von 2,-- bis 3,-- € erhoben wird;
  3. dass die Einführung der Sportstättennutzungsgebühr auf Anweisung der Bezirksregierung erfolgte.
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