26.11.2014 - 5.1 Vorschlag der SPD-FraktionHagen-Batheyhier: Ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Einleitend geht Frau Wiener auf das Antwortschreiben zur Einrichtung eines Durchfahrtsverbotes für Krafträder an der Hohensyburgstraße, dass als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt ist, ein. Sie merkt an, dass auch bei einer beidseitigen Sperrung  die Anfahrt über die Batheyer Straße und der Straße „ Auf dem Graskamp gewehrleitstet wäre. Daher würden voraussichtlich nur wenige Anwohner eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Sie vermöge  denn Sinn eines weitern Durchfahrtsverbotes für Krafträder nicht zu erkennen, da aus ihrer Sicht ein Verbot nur Sinn mache, wenn dieses Verbot auch regelmäßig überwacht würde. Da es sich um keinen Unfallschwerpunkt handle, sehe man keinen Grund hier Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen.

 

Herr Mosch betont, dass besonders durch Krafträder Lärmemissionen entstehen würden. Da keine Lärmmessergebnisse vorliegen sei nachvollziehbar, dass wegen der schlechten Personalsituation der Polizei keine regelmäßigen Verkehrskontrollen durchführ werden können, jedoch könne ein Durchfahrtsverbot für Krafträder die Lärmbelästigung besonders an Wochenenden der Sommermonate mindern. Er möchte wissen, was eine Beschilderung kosten würde.

 

Herr Winkler  entgegnet, dass für das Aufstellen eines Verkehrsschildes ca. 400 €

zu veranschlagen seien.

 

Herr Hennemann merkt an, dass es nur an der Ampelanlage vor der Engstelle an der Unterführung kurzfristig beim Anfahren der Motorräder zu erhöhter Lärmbelästigung kommen würde. Da in diesem Bereich kaum Wohnbebauung bestehe, sehe er eine Errichtung des Durchfahrverbotes für Krafträder als nicht unbedingt nötig an. Das Problem würde nur auf einen anderen Verkehrsabschnitt verlagert und nicht beseitigt. Man könne ja schließlich nicht die Motorräder in Gänze verbieten. 

 

Herr Fritzsche möchte einen kurzen Erfahrungsbericht seitens der Polizei haben.

 

Herr EickhoffPolizei‚ Hagen betont, dass keine Auffälligkeiten im Bereich von Bathey zu verzeichnen seien und aus diesem Grunde eine vermehrte Verkehrsüberwachung nicht notwendig sei. 

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob sich die BV-Nord bei einer Aufstellung der finanziell beteiligen müsse.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass diese Maßnahme aus dem laufenden Haushalt der Verkehrspauschale beglichen werden müsste.

 

Frau Wiener macht nochmals deutlich, dass  sie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf sehe, da bisher keine Anwohnerbeschwerden vorliegen würden.

 

Herr Kroll erwidert, dass es einen Grund gegeben haben müsse, weshalb 2004 vom Hengsteysee kommend die Verbotsschilder aufgestellt worden seien. Nach seinem Kenntnisstand hätten sich damals Anwohner über das hohe Motoradaufkommen beklagt und daraufhin sei die Beschilderung errichtet worden. Aus seiner Sicht müsse aus der Gegenrichtung die gleiche Beschilderung erfolgen. Er könne sich eine für 2 Jahre befristete Variante vorstellen. Anschließend könne erneut über die Sachlage diskutiert und diese bewertet werden.

 

 

Frau Wiener ergänzt, dass sie aus gegebenem Anlass keinen Grund für eine Befristung sehe. 

 

Herr Erlmann teilt mit, dass im Jahre 2004 nur das einseitige Fahrverbot eingeführt worden sei, um die Anwohner vor der erhöhten Lärmbelastung zu schützen, weil in der Schultenstraße eine sehr hohe Schutzwand die den Schall in Richtung Bathey reflektiere bestehe. Da sich aus der Gegenrichtung vor der Unterführung keine Wohnbebauung befinde, sehe er keine Notwendigkeit, dort ein Fahrverbot für Krafträder zu errichten.

 

Herr Dorn schlägt vor, in diesem Bereich Schwellen auf der Fahrbahn zu errichten. So müsste langsamer gefahren werden und die Lärmentwicklung würde minimiert.

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass derartige Fahrbahneinbauten nicht mehr eingesetzt würden, da es oft zu Beschädigungen an den Fahrzeugen gekommen sei.

 

Herr Kroll führt aus, sich den Äußerungen von Herrn Erlmann nicht anschließen zu können

 

Herr Löher wirft ein, die Diskussion über die Belastung der Krafträder nicht nachvollziehen zu können. Aus seiner Sicht sei durch die Bahnlinie entlang der Schultenstraße die Lärmbelastung bereits vorhanden.

 

Herr Schumann schlägt vor, im kommenden Frühjahr bei einem Termin vor Ort die Sachlage mit aussage kräftigeren Fakten zu prüfen und anschließend über den Sachstand neu zu beraten.

 

Herr Klehr merkt an, dass ein Verbot für Motorräder vermutlich langfristig ein Fahrverbot für Oldtimer nach sich ziehen  würde. Dies sei auf keinem Fall im Sinne der Fahrzeughalter. 

 

Nach der weiteren Diskussion schlägt Herr Kohaupt vor, sich dem Vorschlag von Herrn Schumann anzuschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Geänderter Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt der Verwaltung zur Motorradsaisoneröffnung im kommenden Frühjahr erneut über eine Lösung zu befinden. Anschließend soll dieser Tagesordnungspunkt erneut in der BV-Nord beraten werden.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2247&TOLFDNR=210073&selfaction=print