26.11.2014 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Herr W. regt an, bei einer eventuellen Aufgabe des Wasserwerkes in Hengstey die landwirtschaftlichen Flächen des ortsansässigen Bauern auf das dann frei werdende Gelände umzusiedeln. Somit würden auf dem Böhfeld Freiflächen für eine andere Nutzung entstehen.
Weiterhin möchte Herr W. wissen, warum der neue Oberbürgermeister sich noch nicht in der BV-Nord vorgestellt habe.
Herr Kohaupt entgegnet, dass Herr Oberbürgermeister Schulz heute die BV-Eilpe/Dahl besuche und sich in einer der nächsten Sitzung auch im Hagener Norden vorstellen werde.
Weiterhin teilt er mit, dass in der Ratssitzung im Dezember über das Wasserwerk beraten werde. Ob es da schon zu einer Entscheidung kommen werde, sei noch fraglich. Herr Kohaupt schließt sich der Meinung von Herrn W. an, und macht deutlich, dass es zu einer Erschließung des Böhfeldes über die Hengsteyer Straße oder die Niedernhofstraße nicht kommen sollte. Erst nach der Entscheidung, was mit dem Wasserwerk geschehen solle, müsse ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.
Frau E. fragt nach, ob bei einer Schließung des Wasserwerkes auch das Wasserschutzgebiet aufgehoben würde.
Herr Winkler merkt an, dass das Wasserschutzgebiet nicht zwingend an ein Wasserwerk gebunden sei. Da würden noch andere Gründe, wie zum Beispiel in diesem Fall der Wassereinflussbereich des Hengsteysees oder die Ruhr, eine Rolle spielen.
Herr Erlmann möchte den Hintergrund der Frage von Frau E. erläutert haben.
Frau E. befürchtet, dass bei einer Aufhebung des Wasserschutzgebietes einer Errichtung des Cargobeamers oder ähnlicher Bauvorhaben, nichts mehr im Wege stehen würde.
Herr Gerbersmann schließt sich den Äußerungen von Herrn Winkler an und fügt hinzu, dass eine Wasserschutzzone mit der Wassergewinnung verbunden sei. Wenn eine Wassergewinnung nicht mehr bestehen solle, könne geprüft werden, in wie weit die Grenzen einer Wasserschutzzone zu verändern seien. Da sich im Bereich von Volmarstein ebenfalls ein Wasserwerk befinde, könne er die vorgeschriebenen Grenzen für ein Wasserschutzgebiet nicht benennen. Dieses müsse zu gegebener Zeit geprüft werden. Er betont ausdrücklich, dass von Seiten der Verwaltung und auch der Hagener politischen Gremien kein Einfluss auf die Enervie genommen wurde, um auf diesem Umweg einer Wassergewinnung in Hengstey die Wasserschutzzone für das evtl. Gelände des Cargobemers, aufzuheben.
