07.05.2014 - 9.3 Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend merkt Herr Kohaupt an, dass die BV-Nord grundsätzlich gegen die  Ansiedlung  eines Gewerbegebietes am Böhfeld sei und man beabsichtige die beiden Vorlagen: „ Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung (0250/2014 und  Teiländerung zum Flächennutzungsplan (0396/2014) abzulehnen. Bei der interfraktionellen Runde sei daher die Frage aufgekommen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten und ob eine Ablehnung möglich sei.  Das Antwortschreiben des Rechtsamtes ist als

Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Gerbersmann  erwidert, dass es grundsätzlich möglich sei, beide Vorlagen abzulehnen. Der vom Rat der Stadt bereits zugestimmte Bebauungsplan sei städtebaulich für die Zukunft sehr wichtig. Um später alle Möglichkeiten zu haben, sei es wichtig, dass den beiden Vorlagen zugestimmt werde.

 

Herr Winkler fügt hinzu, dass es sich hier um eine Sicherung der Bauleitplanung handle.

 

Aus Sicht von Herrn Löher habe der Landwirt zu entscheiden, ob er sein Land veräußern möchte oder nicht. Somit obliege die Entscheidung dem Eigentümer und nicht der Stadt

 

Herr Dehm schließt sich den Äußerungen von Herrn Gerbersmann an und regt an, dass die Bezirksvertretung  keinen Beschluss fassen müsse aber für das Protokoll die Sichtweise der Bezirksvertretung gegeben werden könne.

 

An der weiteren angeregten Diskussion beteiligen sich die Herren Panzer, Dehm,

Hennemann, Mosch  und Kohaupt.    

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der  Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 1/14 (655) Gewerbegebiet Böhfeld-  in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0250/2014 ist.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

12

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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