04.12.2014 - 7.8 endgültige Einziehung einer Teilfläche der Hörd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser erläutert den Tagesordnungspunkt. Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Weggesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV NRW 91) aus Gründen der fehlenden Verkehrsbedeutung die

 

endgültige Einziehung einer Teilfläche der Hördenstraße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Haspe Flur 15 Flurstücke T.a.47 und 53 sowie Gemarkung Haspe Flur 16 Flurstücke T.a.70, T.a. 230 und T.a. 250  mit einer Größe von insgesamt ca. 1.278 m².

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „grün“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

3

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2240&TOLFDNR=212079&selfaction=print