27.01.2005 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.01.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau T. möchte
wissen, ob Herr Oberbürgermeister Demnitz sich als Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Mark-E für die Zurücknahme der Gebührenerhöhungen einsetzen
werde. Darüber hinaus wirft Frau Tasche die Frage auf, ob es dem Rat der Stadt
bewusst sei, dass durch Gebühren- und Abgabenerhöhungen die Attraktivität
– und damit die Einwohnerzahl der Stadt – weiter reduziert werde.
Herr Demnitz erwidert,
dass er sowohl als Oberbürgermeister als auch als Aufsichtsratsvorsitzender der
Mark-E verantwortungsvoll handele. Nach seinem Kenntnisstand seien
Preissenkungen derzeit nicht vorgesehen, so dass er sich auch nicht dafür einsetzen
könne.
Herr
Sondermeyer ergänzt, dass er unter Berücksichtigung der Problematik
zu Hartz IV und Arbeitslosengeld II eine Gebührenerhöhung für unverantwortlich
halte.
Herr P. möchte
geklärt wissen, wer die Festsetzung der Grundkaltmiete auf 198,00 Euro im
Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II beschlossen habe. Da Wohnungen mit
derartigen Mietpreisen nur in sehr geringem Maß zu Verfügung stehen würden, sei
mit einer Auszugswelle zu rechnen. Herr P. bittet die verschiedenen im
Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppierungen um Stellungnahme zu der
Frage, wer verantwortlich dafür sei, den Betrag der Grundkaltmiete in dieser
Höhe festzusetzen.
Herr Dr.
Schmidt entgegnet, dass die Miethöhe im Vorfeld von Hartz IV immer wieder
thematisiert worden sei. In der Trägerversammlung habe erreicht werden können,
dass die ARGE Hagen die gleichen Regelungen bei der Anrechnung der Miete
übernehme, wie sie die Stadt Hagen bei Sozialhilfeempfängern gewährt habe.
Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass auch bei deutlichem Überschreiten
der gesetzlich geregelten förderungsfähigen Miethöhe der Mietzuschuss für
mindestens sechs Monate weiter gezahlt werde, um sofortige Räumungen
auszuschließen. Herr Dr. Schmidt sagt zu, das Problem in der
Trägerversammlung und im Beirat der ARGE weiter zu beobachten.
Herr
Sondermeyer betont, dass im Gegensatz zu den bisherigen
Sozialhilfeempfängern insbesondere die Empfänger von Arbeitslosengeld II vor
einem großen Problem stehen würden. Es habe bereits Aufforderungen gegeben,
sich nach kleineren oder preiswerteren Wohnungen umzusehen. Er spricht sich
dafür aus, die geltende Regelung noch einmal zu überdenken. Dies gelte seiner
Meinung nach in besonderem Maße für behindertengerechte Wohnungen.
Frau Kingreen vertritt die
Auffassung, dass der Mietzuschuss in jedem Fall gezahlt werden müsse, um
Kündigungen zu verhindern. Sie tritt dafür ein, das Thema der Miethöhe im
Sozialausschuss zu behandeln, um festzustellen, ob die Mietobergrenzen dem Hagener
Wohnungsbestand tatsächlich entsprechen. Ein Verlust der Wohnung müsse für die
Hilfeempfänger auf jeden Fall verhindert werden
Herr Manfred
Weber macht deutlich, dass mit dem Verlust der Wohnung auch der Verlust des
sozialen Umfeldes einhergehe.
Frau Machatschek macht darauf aufmerksam, dass das Thema Hartz IV in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses behandelt werde. Sie bestätigt die Ausführungen von Herrn Dr. Schmidt und spricht sich dafür aus, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Herr Röspel betont, dass
der Rat der Stadt keinen Beschluss zur Mietobergrenze gefasst habe. Die
CDU-Fraktion habe im Vorfeld der Beratungen darauf hingewiesen, dass
Wohnproblem ausführlich zu behandeln, sobald konkrete Fälle bekannt geworden
seien. Herr Röspel möchte darüber hinaus wissen, wie der Betrag von
198,00 Euro zustande komme.
Herr Flebus wirft die
Frage auf, wer die Umzüge bezahle.
Herr Dr.
Schmidt erwidert, dass die angesprochenen Umzüge bei vorliegen eines Bescheides
der ARGE aus kommunalen Mitteln finanziert würden, da es sich um Mietzuschüsse
handele. Zur Höhe des Betrages der Grundkaltmiete, wie sie von Herr Röspel
nachgefragt, könne er keine sofortige Antwort geben.
