27.01.2005 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau T. möchte wissen, ob Herr Oberbürgermeister Demnitz sich als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Mark-E für die Zurücknahme der Gebührenerhöhungen einsetzen werde. Darüber hinaus wirft Frau Tasche die Frage auf, ob es dem Rat der Stadt bewusst sei, dass durch Gebühren- und Abgabenerhöhungen die Attraktivität – und damit die Einwohnerzahl der Stadt – weiter reduziert werde.

 

Herr Demnitz erwidert, dass er sowohl als Oberbürgermeister als auch als Aufsichtsratsvorsitzender der Mark-E verantwortungsvoll handele. Nach seinem Kenntnisstand seien Preissenkungen derzeit nicht vorgesehen, so dass er sich auch nicht dafür einsetzen könne.

 

Herr Sondermeyer ergänzt, dass er unter Berücksichtigung der Problematik zu Hartz IV und Arbeitslosengeld II eine Gebührenerhöhung für unverantwortlich halte.

 

 

Herr P. möchte geklärt wissen, wer die Festsetzung der Grundkaltmiete auf 198,00 Euro im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II beschlossen habe. Da Wohnungen mit derartigen Mietpreisen nur in sehr geringem Maß zu Verfügung stehen würden, sei mit einer Auszugswelle zu rechnen. Herr P. bittet die verschiedenen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppierungen um Stellungnahme zu der Frage, wer verantwortlich dafür sei, den Betrag der Grundkaltmiete in dieser Höhe festzusetzen.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass die Miethöhe im Vorfeld von Hartz IV immer wieder thematisiert worden sei. In der Trägerversammlung habe erreicht werden können, dass die ARGE Hagen die gleichen Regelungen bei der Anrechnung der Miete übernehme, wie sie die Stadt Hagen bei Sozialhilfeempfängern gewährt habe. Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass auch bei deutlichem Überschreiten der gesetzlich geregelten förderungsfähigen Miethöhe der Mietzuschuss für mindestens sechs Monate weiter gezahlt werde, um sofortige Räumungen auszuschließen. Herr Dr. Schmidt sagt zu, das Problem in der Trägerversammlung und im Beirat der ARGE weiter zu beobachten.

 

Herr Sondermeyer betont, dass im Gegensatz zu den bisherigen Sozialhilfeempfängern insbesondere die Empfänger von Arbeitslosengeld II vor einem großen Problem stehen würden. Es habe bereits Aufforderungen gegeben, sich nach kleineren oder preiswerteren Wohnungen umzusehen. Er spricht sich dafür aus, die geltende Regelung noch einmal zu überdenken. Dies gelte seiner Meinung nach in besonderem Maße für behindertengerechte Wohnungen.

 

Frau Kingreen vertritt die Auffassung, dass der Mietzuschuss in jedem Fall gezahlt werden müsse, um Kündigungen zu verhindern. Sie tritt dafür ein, das Thema der Miethöhe im Sozialausschuss zu behandeln, um festzustellen, ob die Mietobergrenzen dem Hagener Wohnungsbestand tatsächlich entsprechen. Ein Verlust der Wohnung müsse für die Hilfeempfänger auf jeden Fall verhindert werden

 

Herr Manfred Weber macht deutlich, dass mit dem Verlust der Wohnung auch der Verlust des sozialen Umfeldes einhergehe.

 

Frau Machatschek macht darauf aufmerksam, dass das Thema Hartz IV in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses behandelt werde. Sie bestätigt die Ausführungen von Herrn Dr. Schmidt und spricht sich dafür aus, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

 

Herr Röspel betont, dass der Rat der Stadt keinen Beschluss zur Mietobergrenze gefasst habe. Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld der Beratungen darauf hingewiesen, dass Wohnproblem ausführlich zu behandeln, sobald konkrete Fälle bekannt geworden seien. Herr Röspel möchte darüber hinaus wissen, wie der Betrag von 198,00 Euro zustande komme.

 

Herr Flebus wirft die Frage auf, wer die Umzüge bezahle.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, dass die angesprochenen Umzüge bei vorliegen eines Bescheides der ARGE aus kommunalen Mitteln finanziert würden, da es sich um Mietzuschüsse handele. Zur Höhe des Betrages der Grundkaltmiete, wie sie von Herr Röspel nachgefragt, könne er keine sofortige Antwort geben.

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Beschluss: