08.05.2014 - 7.5 1.) Bebauungsplan Nr. 4/03 (558) - Enneper Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser übergibt die Sitzungsleitung Herrn Romberg und verlässt den Sitzungssaal.

Anschließend erfolgt eine Sitzungsunterbrechung um 17:10 Uhr. Die Sitzungsunterbrechung endet um 17:19 Uhr.

 

 

Herr Romberg erläutert den Tagesordnungspunkt. Herr Stricker formuliert dann seinen persönlichen Wunsch, nicht auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung zu verzichten. Daraus entwickelt sich eine lebhafte Diskussion an der sich Frau Bremser und Frau Klinkert, sowie die Herren Losch, Röhrig, Bleja, Hoffmann und Romberg beteiligen. Dabei geht es in erster Linie um die vorzeitige Bürgerbeteiligung und ob es große zeitliche Verschiebungen im Hinblick auf den Verfahrensablauf gibt. Letztlich verständigt man sich darauf, dass es eine zentrale Bürgerinformationsveranstaltung für alle angesprochenen Punkte rund um das Brandt-Gelände geben soll. Dies soll für die Tagesordnungspunkte 7.5, 7.6 und 7.7 Gültigkeit haben.

Sofern dies möglich ist, soll die Bürgerinformationsveranstaltung noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Im Anschluss lässt Herr Romberg über den geänderten Beschluss abstimmen.

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Beschluss:

Zu 1.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 4/03 (558) - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße, sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 17.07.2003.

 

Zu 2.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“, sowie die Aufhebung des zugrunde- liegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss):

 

Zu 1.) Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, Gemarkung Westerbauer. Die südliche Grenze des Plangebietes bildet die Talbahntrasse der Deutschen Bahn AG bis zur Straße „An der Wacht“. Dort verspringt die Grenze nach Norden hin zur Enneper Straße und schließt diese ein bis zum Grundstück Enneper Str. 80. An der östlichen Grundstücksgrenze Enneper Str. 80 verläuft die Begrenzung entlang der Ennepe in westlicher Richtung. An der östlichen Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Enneper Str. 170/170a bis 158/158a verläuft die Begrenzung des Plangebietes dann in Richtung Süden bis zur südlichen Begrenzung der Enneper Straße und von dort aus in westlicher Richtung bis zur Stadtgrenze. In südlicher Richtung verlaufend schließt die Plangebietsgrenze an die Talbahntrasse an.

 

In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu 2.) Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25 m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraß

 

In dem im Sitzungsplan ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellungen der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse öffentlich bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, dass es eine zentrale Informationsveranstaltung zu allen Themen rund um das Brandt-Gelände r alle rgerinnen und Bürger geben soll. Diese soll glichst noch vor der Sommerpause stattfinden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

Herr Thieser hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage