13.02.2014 - 5.4 Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 13.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Nicole Damaszek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bremser erläutert den Tagesordnungspunkt und erklärt, dass die Benennung von Frackingzonen innerhalb einer Grundstücksvermarktung im Widerspruch zu dem gefassten Ratsbeschluss stehe. Frau Stiller-Ludwig erklärt anhand einer Karte, dass ganz Nordrhein-Westfalen in sogenannte Frackingzonen aufgeteilt ist. Hier hat sich die Firma Wintershall zunächst die Rechte gesichert eventuelle Probebohrungen durchzuführen. Aufgrund dessen ist jeder Notar verpflichtet diese Information in einen Kaufvertrag mitaufzunehmen.
Weiter erläutert Frau Stiller-Ludwig einige Einzelheiten zum Thema Fracking. Hier sei es so, dass das Grundrecht (Bodenrecht) getrennt vom Bergrecht behandelt wird. Hier herrschen andere Eigentumsverhältnisse, wenn zum Beispiel Bodenschätze entdeckt werden, dann sind diese nicht Eigentum des Grundstückeigentümers. Die Firma Wintershall habe sich zunächst beim zuständigen Bergbauamt das Recht auf Probebohrungen gesichert. Weiter erklärt sie, dass jeder Grundstückseigentümer den Probebohrungen auf seinem Grundstück zustimmen muss. Der Rat der Stadt Hagen hat 2011 den Beschluss gefasst hat, dass auf öffentlichen Flächen keine Probebohrungen durchgeführt werden dürfen.
Frau Bremser fragt nach, wer bei eventuellen Schäden durch Probebohrungen die Haftung übernehmen müsste. Frau Stiller-Ludwig erklärt, dass hier die Firma Wintershall die Haftung übernehmen müsste. Frau Klinkert fragt nach, wie es mit eventuellen Erdwärmebohrungen oder auch Brunnenbohrung auf dem eigenen Grundstück aussieht und ob man demnächst die Zustimmung der Firma Wintershall dafür benötige. Frau Stiller-Ludwig beantwortet die Frage dahingehend, dass hier eine Abstimmung zwischen der unteren Wasserbehörde und der Bergbaubehörde stattfinden muss.
An der nachfolgenden Diskussion über eventuelle Ewigkeitsbelastungen der Grundstücke, die Unterbindung von Bohrungen sowie die eventuelle Zerstörung von Denkmälern im Boden beteiligen sich die Damen Bremser, Schmidt-Winterhoff, Enders und Stiller-Ludwig. Dabei wird nochmals deutlich, dass Bohrungen auf dem eigenen Grundstück durchaus unterbunden werden können und dass eventuelle Bohrungen erst ab einer Tiefe von 500 Meter unterhalb der Erdoberfläche stattfinden, sodass Denkmäler hier in der Regel nicht zerstört werden würden, da sie sich nicht so weit unterhalb der Erdoberfläche befinden. Was die Belastungen der Grundstücke angeht, ist es ähnlich wie im Bereich des Baurechts geregelt, so müsste innerhalb einer gewissen Frist mit Bohrungen begonnen werden, sonst erlischt die Erlaubnis.
