02.09.2014 - 7.21 Bebauungsplan Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage von Frau Kingreen erläutert Herr Grothe, dass durch den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes ein Bauantrag für einen Garagenhof bis zu einem Jahr zurückgestellt und danach eine Veränderungssperre aufgenommen werden könne.

 

Eine Nachfrage von Herrn Lohmann zu Planungen bei der Nahversorgung wird von Herrn Grothe so beantwortet, dass dort die Zulässigkeit eines reinen Wohngebietes geplant sei.

 

Anschließend stellt Herr Lohmann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.01.1997.

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.    9 /14 (663) Wohngebiet  Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird durch den Fritz-Steinhoff-Park, die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Cunostraße begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich   eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal 2014 geplant.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

2

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2224&TOLFDNR=205564&selfaction=print