02.09.2014 - 7.21 Bebauungsplan Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.21
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Nachfrage von Frau Kingreen erläutert Herr Grothe, dass durch den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes ein Bauantrag für einen Garagenhof bis zu einem Jahr zurückgestellt und danach eine Veränderungssperre aufgenommen werden könne.
Eine Nachfrage von Herrn Lohmann zu Planungen bei der Nahversorgung wird von Herrn Grothe so beantwortet, dass dort die Zulässigkeit eines reinen Wohngebietes geplant sei.
Anschließend stellt Herr Lohmann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des B-Planverfahrens Nr. 1/97 Am Großen Feld und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.01.1997.
b) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9 /14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird durch den Fritz-Steinhoff-Park, die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, die Gerhart-Hauptmann-Straße und die Cunostraße begrenzt. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im letzten Quartal 2014 geplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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309,8 kB
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