02.09.2014 - 7.15 Bauantrag Altenhagener Straße 28Ladenlokal zu K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage der Herren Quardt, Kempkens und Thormählen informiert Herr Grothe, dass die Beantragung einer Genehmigung für einen Kiosk mit Wettannahme nicht abgelehnt werden könne. Da es sich nicht um eine Vergnügungsstätte im bisher üblichen Sinne handelt und dieser Antrag durch einen geänderten Bebauungsplan nicht erfasst und abgelehnt werden könne.

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Beschluss:

Der Bauantrag in der Altenhagener Straße 28

Ladenlokal zu Kiosk-Wettannahme

hier: Ausnahme von der Veränderungssperre ( § 3 Abs. 2 der Satzung)

wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2224&TOLFDNR=203075&selfaction=print