19.03.2014 - 8.24 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.24
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 19.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BauGB, die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423)– Volmeaue- Teil I und II.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Begründung vom 29.01.2014 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs-planes Nr. 6/86 (423) Teil I und II -Volmeaue-. Während der Teil I den Bereich zwischen dem Märkischen Ring, der Volme und der Funckebrücke umfasst und an der süd-östlichen Grenze des Flurstückes 341 endet, beinhaltet der Teil II aufgrund der teilweisen Überlagerung des Ursprungplans durch den Bebauungsplan Nr. 1/99 506) – Neuordnung des Rathausbereiches – im Bereich des Sparkassenkarrees jetzt aktuell das Gebiet zwischen der Grashofstraße und der Gerberstraße in einer
Tiefe von ca. 80 m parallel zur Körnerstraße. Das Grundstück Grabenstraße/Gerberstraße gehört nicht mehr zum Geltungsbereich.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Durchführung der erneuten Offenlage im 2. Quartal 2014 werden die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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499,9 kB
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2
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504,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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215,3 kB
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