18.05.2005 - 7.10 Beabsichtigte Einziehung eines Teiles der Rolan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 18.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt
gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom
23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV NW 1996 S. 355), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NW S. 766) wegen des Wegfalls des
Verkehrsbedürfnisses die beabsichtigte Einziehung eines Teiles des Gehweges der
Rolandstraße vor dem Grundstück Rolandstr. 7
Die Fläche umfaßt einen Teil des
Grundstücks Gemarkung Haspe Flur 17 Flurstück 355.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist
in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot
schraffiert dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
