18.05.2005 - 7.12 Eintragung in die Denkmallistehier: Versehrtene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Bremser möchte sichergestellt haben, dass das Denkmal, wenn es vielleicht einmal im Weg sein sollte, auch noch weggestellt werden könne.

Herr Weber betont, dass die Bezirksvertretung Haspe darüber selbst bestimmen könne.

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Beschluss:

Das Versehrtenehrenmal auf dem Grundstück Heilig-Geist-Straße/Berliner Straße in Hagen-Haspe (Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 221) ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutze und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen

-Denkmalschutzgesetz, DSchG- vom 11.3.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen gemäß § 3 DSchG einzutragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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