27.11.2014 - 6.4 Neueinstellung von Auszubildenden im Jahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keßen erläutert die Vorlage und informiert darüber, dass in der Kommission über Beteiligungen und Personal über die Zahl der einzustellenden Brandmeisteranwärter/-innen diskutiert wurde. In der Zwischenzeit hat ein abschließendes Gespräch stattgefunden. Im Jahr 2015 werden 9 Brandmeisteranwärter/-innen eingestellt.
Herr Dr. Bücker fragt, ob auch weiterhin Ausbildungen in Teilzeit angeboten werden.
Herr Keßen antwortet hierauf, dass Ausbildungen in Teilzeit bisher und auch zukünftig angeboten werden. Die Orientierung hierbei richte sich nach der Markt- und Bewerberlage.
Herr Eiche möchte wissen, ob es Prognosen für eine Übernahme der Auszubildenden gibt.
Herr Keßen antwortet hierauf, dass in der Vorlage ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass keine zuverlässige Übernahmeaussage getroffen werden kann. Da bedarfsorientiert ausgebildet wird, stellt sich die Frage der Übernahme am Ende der Ausbildung. Hierbei müsse die Entwicklung abgewartet werden. Eine generelle Zusage zu Beginn der Ausbildung besteht nicht.
Beschluss:
Die in der Vorlage dargestellten Ausbildungsberufe werden mit entsprechenden
Ausbildungskräften besetzt.
Im Haushaltsjahr 2015 sind im Teilplan 1.11.14, Produkt 1.11.14.04 „Ausbildung“, 60.000 € für Lehrgangsgebühren und Ausbildungsmittel der Einstellungsjahrgänge 2012 bis 2015 (ausschließlich der Eigenbetriebe HABIT und GWH) bereitgestellt.
Die Vorlage wird zum 01.12.2014 realisiert.
